Hallo, Wie kann es sein, dass die Krankenversicherung der Impfverweigerer bei einer Coronaerkrankung, zu 100% die Behandlungskosten übernimmt.

Portrait von Anna Christmann
Anna Christmann
Bündnis 90/Die Grünen
100 %
21 / 21 Fragen beantwortet
Frage von Harald Z. •

Hallo, Wie kann es sein, dass die Krankenversicherung der Impfverweigerer bei einer Coronaerkrankung, zu 100% die Behandlungskosten übernimmt.

Wenn ich besoffen einen Unfall mit meinem KFZ baue, fordert die Versicherung auch die Kosten zurück.

Portrait von Anna Christmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ziegler,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch ich persönlich nehme besorgt zur Kenntnis, dass die die aktuelle Impfkampagne ins Stocken gerät und die Impfquote nicht in dem wünschenswerten Maße zunimmt, sodass wir eine erneut steigende Inzidenz und Verbreitung des Corona-Virus und insbesondere der deutlich ansteckenderen Delta-Variante in den Griff bekommen können.

Oberste Priorität muss es deswegen nun haben, das Impfen so einfach wie möglich zu machen. Mobile Impfteams, Informationen in unterschiedlichen Sprachen und kreative Impfaktionen müssen dazu beitragen, die Menschen zu erreichen, die sich bisher nicht selbst um einen Termin bemüht haben. Auch muss noch deutlicher werden, dass Impfungen nicht nur Selbstschutz sondern auch ein Akt der Solidarität sind. Etwa gegenüber Risikogruppen aber auch Kindern und Jugendlichen, die während der Pandemie bereits viel aushalten mussten.  Die Jungen haben sich solidarisch verhalten, können sich nun aber nicht impfen lassen und würden von weiteren Schulschließungen hart getroffen. Diese müssen unbedingt vermieden werden.  

Ich teile, dass es richtig ist, dass Geimpfte ihre Freiheiten nun so weitgehend wie möglich zurückbekommen müssen. Menschen, die sich nicht impfen lassen, müssen hingegen damit rechnen, dass zum Beispiel Kosten von Coronatests auf sie zukommen, wenn sie ja andererseits die Möglichkeit zu einer kostenlosen Impfung haben. Was ich aber an ihrer Frage explizit nicht teile, ist eine Behandlung von Corona an Bedingungen zu knüpfen.

Bei der Kostenerstattung von Behandlungskosten aus Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung verhält es sich wie bei anderen Sozialversicherungen so, dass – wie der Begriff „Versicherung“ bereits ausdrückt - ihre Leistungen ein gesetzlich festgeschriebenes Mindestmaß an sozialer Absicherung im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit, dem Eintreten des Pflegefalls etc. gewährleisten, unabhängig der Betrachtung wie der entsprechende Fall eingetreten ist, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Dieses Solidarprinzip sollten wir nicht aufgeben.

Richtig ist aber, dass es um ein vielfaches höhere Anstrengung seitens der Bundesregierung bedarf, um nochmal Tempo in die Impfkampagne zu bringen. Zum anderen bedarf es aber auch eine solide gesetzliche Grundlage, um die neue Phase der Pandemie, die anders zu bewerten ist als im letzten Jahr, zu bewältigen. Es geht nicht mehr, dass alle gleichermaßen von Lockdowns betroffen sind, die Impfungen und auch die besondere Bedeutung unserer Bildungseinrichtungen müssen hier eine Rolle spielen. Dafür werden wir uns als Grüne auch in den weiteren Debatten im Bundestag stark machen.

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Christmann

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Anna Christmann
Anna Christmann
Bündnis 90/Die Grünen