Frage an Anna Lührmann bezüglich Senioren

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Anna Lührmann
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Frage von Martin K. •

Frage an Anna Lührmann von Martin K. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Lührmann,

in meiner Mail vom 26.3.2008 hatte ich Sie gefragt, ob die Pensionen der Beamten und Abgeordneten auch um 1,1% steigen wie die Renten.

Mit Ihrer Antwort vom 2.4.2008 haben Sie sich sehr viel Mühe gegeben, meine Frage nicht zu beantworten. Das ist Ihnen auch gut gelungen.

Deshalb noch einmal eine Klarstellung meiner Frage:

Die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst steigen jetzt im Durchschnitt um 5,1%. Wir gehen mal davon aus, daß diese Regelung auch für die Beamten übernommen wird.

Um welchen konkreten Prozentsatz steigen unter dieser Annahme dann die Pensionen der Beamten und Abgeordneten?

Mit freundlichem Gruß

Martin Kahler

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Sehr geehrter Herr Kahler,

Zuerst einmal muss zwischen Abgeordneten- und Beamtenpensionen unterschieden werden. Die Abgeordnetenpension ist eine Altersentschädigung und durch das Abgeordnetengesetz geregelt. Die Beamtenpensionen sind im Beamtenversorgungsgesetz geregelt und fallen in die Zuständigkeit vom Ministerium für Inneres, die Abgeordnetenpensionen haben also gar nichts mit den Tarifabschlüssen des Öffentlichen Dienstes zu tun. Und auch die Beamtenpensionen sind nicht direkt an die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst gekoppelt. Das Innenministerium macht derzeit leider keinerlei konkrete Angaben, wie sich die Tarifabschlüsse auf die Beamtenpensionen auswirken werden; deshalb kann Ihre Frage von mir leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Es gibt allerdings deutliche Hinweise, dass geplant ist, die Einschränkungen in der Rentenversicherung auch auf die Beamten zu übertragen (Pensionsalter, Anrechnung von Hochschulzeiten, Nachhaltigkeitsfaktor). Das neue Beamtenversorgungsgesetz ist vom Innenministerium für Herbst 2008 angekündigt. Ich setze mich, seitdem ich im Bundestag sitze, dafür ein, dass die Pensionen reformiert werden mit dem Ziel, dass Politiker, Beamte und Selbstständige genau wie alle anderen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Mit freundlichen Grüssen,
Anna Lührmann

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