Frage an Anne Holowenko bezüglich Gesundheit

Portrait von Anne Holowenko
Anne Holowenko
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Anne Holowenko zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Uwe G. •

Frage an Anne Holowenko von Uwe G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Holowenko,

es herrscht eklatanter Fachkräftemangel in den Bereichen Pflege und Gesundheit, Akut-und Langzeitpflege (Altenpflege).
Welche Zugangsvoraussetzungen sind ihrer Meinung nach notwendig, um zukünftigen Pflegefachkräften eine ab 2020 generalisierte Pflegefachausbildung ermöglichen zu können?

Portrait von Anne Holowenko
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr G.,

 

für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes wurde im Juli 2019 im Sächsischen Landtag das Pflegeberufe-Ausführungsgesetz beschlossen. Dieses enthält leider nur die laut Bundesgesetz zwingend vorgeschriebenen Regelungen für die Landesebene. Dadurch wurde die Chance vergeben, die Pflegeausbildung in Sachsen nachhaltig neu zu konzipieren. Einem entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde nicht zugestimmt. Wir vertreten die Auffassung, dass die Pflegeausbildung in Sachsen systemisch konzipiert werden muss. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Ausrichtung der Ausbildungsstrukturen- und zahlen sich am tatsächlich ermittelten Bedarf orientiert und zwar für alle Ausbildungsniveaus und Fachrichtungen. Wir setzen uns für die Schaffung landesweit einheitlicher Curriula ein. Die Ausbildung muss kostenfrei gestaltet werden, eine angemessene Ausbildungsvergütung ist zu gewährleisten.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Pflegeausbildung sind in §11 des Pflegeberufegesetzes geregelt. Um Zugang zur Pflegeausbildung zu erhalten, ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss erforderlich - wie dies auch für die überkommenen Pflegeberufe Altenpfleger*in und Krankenpfleger*in erforderlich war. Zusätzlich zum schulischen Abschluss müssen die Bewerber*innen für eine Pflegeausbildung weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Bewerber*innen dürfen nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausbildung ungeeignet oder unzuverlässig sein und müssen über die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Anne Holowenko