Sind Sie der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner „Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt“ (vgl. MStV) gerecht wird?

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Anne Schumacher
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jan M. •

Sind Sie der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner „Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt“ (vgl. MStV) gerecht wird?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.

der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein bewährtes Modell, um qualitative und objektive Berichterstattung zu garantieren. Gerade diese Aspekte sind in der aktuellen Zeit besonders wichtig. Das heißt allerdings nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht hinterfragt werden darf oder sich nicht verändern muss. Ein öffentlich-rechtliches Informationsangebot möchte ich aber in jedem Fall erhalten.

Ich persönlich höre sehr viele Sendungen im Deutschlandfunk, weil sie solide recherchiert sind und medial gut aufbereitet sind. 

Freundlichen Gruß

Anne Schumacher