Wie wollen Sie verhindern, dass durch das aktuelle GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz weitere Verschlechterungen der Psychotherapeutischen Versorgung entstehen?
Wie wollen Sie verhindern, dass durch das aktuelle GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz weitere Verschlechterungen der Psychotherapeutischen Versorgung entstehen?
Kurz vor der abschließenden Beratung im Gesundheitsausschuss werden Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz bekannt, die den gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ersatzlos streichen sollen. Im Eilverfahren, vorbei an der öffentlichen Debatte, soll der ambulanten Psychotherapie der finanzielle Boden entzogen werden. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hat die Änderungsanträge in einer eigenen Stellungnahme rechtlich eingeordnet. Das Aktionsbündnis Psychotherapie e.V. stützt sich auf diese Einschätzung und macht deutlich, was sie politisch bedeutet. Der Anspruch auf Mindestvergütung ist kein Verwaltungsdetail, das man mal eben streicht. Das Bundessozialgericht hat immer wieder bestätigt: Eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leis
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Engagement für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Diese Impulse nehmen wir als SPD sehr ernst. Aus diesem Grund haben sich meine Kolleg:innen aus dem gesundheitspolitischen Bereich mehrmals mit den Spitzenverbänden der psychotherapeutischen Versorgung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ausgetauscht und werden dies auch weiterhin tun.
Für mich ist klar: Psychische Erkrankungen gehören zu den großen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, Chronifizierungen zu vermeiden, Leid zu verringern und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern. Deshalb dürfen Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Mir ist bewusst, dass insbesondere die geplante Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) bei vielen Patient:innen sowie bei Psychotherapeut:innen Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich darauf geachtet, dass die Versorgung gesichert bleibt. Darüber hinaus werden wir die Auswirkungen genau im Blick behalten und entsprechend nachsteuern.
Das am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.
Ergänzend haben wir mit der Union einen sogenannten Entschließungsantrag beschlossen, ergänzende Verbesserungen für die Versorgung noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen. Dies war notwendig, da der Abschluss des Gesetzes durch die Opposition verfassungsrechtlich angezweifelt wurde. Die geplanten zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung durch den Entschließungsantrag belaufen sich auf über 100 Millionen Euro. Dazu gehört insbesondere, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.
Außerdem wollen wir vulnerable Patientengruppen besonders schützen. Deshalb setzen wir uns auch für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, damit Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden können. Auch für Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf soll die Versorgung ausdrücklich abgesichert werden. Darüber hinaus planen wir bis Ende des Jahres die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden von der gemeinsamen Selbstverwaltung definieren zu lassen. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten.
Zudem haben wir auch den Zugang zur Psychotherapie verbessert. Bereits mit dem verabschiedeten Gesetz wurde die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft, um unnötige Hürden abzubauen.
Insgesamt werden wir die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen aufmerksam begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen.
Ich bedanke mich abschließend nochmal für Ihre Nachricht. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose
