Antwort 15.01.2026 von Annika Urbanski SPD
Eine komplette Ausweitung macht unserer Auffassung nach daher erst dann in Gänze Sinn, wenn auch die Einzahlungspflicht auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet wird.
Eine komplette Ausweitung macht unserer Auffassung nach daher erst dann in Gänze Sinn, wenn auch die Einzahlungspflicht auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet wird.
Ich bin Referentin für Feuerwehr und Katastrophenschutzthemen in der Innenbehörde Hamburg.