Reformbedarf der Friedhofs- und Sargpflicht - Halten Sie die bestehende Friedhofs- und Sargpflicht noch für zeitgemäß oder sehen Sie politischen Reformbedarf?
Sehr geehrte Frau Kapek,
die Friedhofs- und Sargpflicht wird in Deutschland traditionell mit Pietät, Hygiene und einem geordneten Umgang mit Verstorbenen begründet. Dennoch wirken diese Regelungen angesichts gesellschaftlicher und ökologischer Entwicklungen zunehmend fragwürdig.
Die Sargpflicht verursacht zusätzliche Kosten, verbraucht Ressourcen wie Holz und führt zu vermeidbaren CO₂-Emissionen. Gleichzeitig wünschen sich viele Menschen individuellere und nachhaltigere Bestattungsformen, die durch die aktuelle Gesetzeslage oft eingeschränkt werden.
Auch die Friedhofspflicht wird von vielen als Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit empfunden, da alternative Bestattungsformen oder spätere Umbettungen nur begrenzt möglich sind.
Daher frage ich: Halten Sie die bestehende Friedhofs- und Sargpflicht noch für zeitgemäß oder sehen Sie politischen Reformbedarf?
MfG
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bündnis 90/Die Grünen sind schon etliche Jahre mit Fragen einer neueren und vielfältigeren Bestattungskultur befasst.
In Berlin ist seit 2010 für Muslim:innen die sarglose Bestattung erlaubt. Das wurde damals mit dem Partizpations- und Integrationsgesetz möglich. Wir sind als Bündnis Grüne in Berlin in allen Bezirken dafür aktiv, dass Menschen sich nach den Regeln und Traditionen verschiedener Religionsgemeinschaften beisetzen lassen können und dafür auch gesondert Flächen ausgewiesen werden. Aber nicht nur religiösen und traditionellen Formen möchten wir mehr Platz geben.
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit eine „Experimentierklausel“, die die neue Bestattungsform der „Reerdigung“ ermöglicht. Dabei werden die Körper in einem speziellen Kräuterbett sehr schnell zu Erde. Diese Erde kann dann beigesetzt werden.
Auch in Berlin haben wir in unserem Berliner Wahlprogramm für 2026 eine Überarbeitung des Friedhofsgesetzes festgeschrieben. Ziel ist es, mehr Formen der Bestattung zuzulassen. Ein Vorbild könnte das Gesetz in Rheinland-Pfalz sein: Hier wurden die Vielfältigkeit von pietätvollen Bestattungsarten, eine Stärkung des Willens der Verstorbenen und Arbeitsschutzfragen ziemlich umfassend neu geregelt. Wir möchten sehen, was sich davon auf Berlin übertragen lässt.
Eine Rede dazu finden Sie hier: https://www.gruene-fraktion-rlp.de/aktuelles-themen/landtagsrede/mehr-freiheit-gleiche-wuerde-das-neue-bestattungsgesetz-in-rheinland-pfalz/
Mit freundlichen Grüßen
Antje Kapek
