Frage an Antje Tillmann bezüglich Verbraucherschutz

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Selene T. •

Frage an Antje Tillmann von Selene T. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Tillman,

im Kandidatencheck habe ich gelesen, dass Sie sich gegen Volksabstimmungen und Volksbegehren auf Bundesebene aussprechen. Ich wüßte gern wieso?

Die Legalisierung dieser Verfahren könnten einen Beitrag zur Beseitigung der Politikverdrossenheit leisten über die sich nicht zuletzt Politiker immer beklagen. Halten Sie das Argument für nicht plausibel genug?

Weiterhin habe ich im Kandidatencheck gelesen, dass sie den Einsatz der Bundeswehr im Inneren und damit eine Grundgesetzänderung befürworten. Hier verstehe ich die Position der CDU/CSU offengesagt generell nicht. Vielleicht können Sie mir ja ein paar stichhaltige Argumente liefern?

Für mein Dafürhalten ist der Bundeswehreinsatz im Inneren, wo er nötig ist (bspw. bei Katastrophenfällen - egal ob Naturkatastrophe oder außergewöhnliche Notsituationen), schon heute möglich. Voraussetzung ist natürlich, dass sie Streitkräfte von den örtlichen Behörden angefordert werden. Wieso bedarf es einer Lockerung dieser Regelung, die sich doch bewährt hat? Das Terrorismusargument möchte ich nicht gelten lassen. Der Kampf gegen Mörder, denn mehr sind Terroristen unabhängig von politischer oder religiöser Motivation nicht, ist Aufgabe der Polizeibehörden, die um effektiv handeln zu können, auch adäquat ausgestattet werden müssen.

Ins gleiche Horn bläst meine dritte Frage: Wieso befürworten sie die Videoüberwachung öffentlicher Räume? Es ist nachgewiesen, dass die Videoüberwachung nicht zu mehr Sicherheit führt, sondern nur zur Verursicherung der Bürger. Die Anzahl der Straftaten auf überwachten Plätzen ging meiner Kenntnis nach nicht signifikant zurück und wenn überhaupt kann man doch damit nur eine Verlagerung von Verbrechen bewirken. Wie stehen Sie zu dem Argument, dass durch die Videoüberwachung die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird? Halten Sie das in Anbetracht dessen, dass es keinen Sicherheitsgewinn gibt, für angemessen?

Bitte benennen Sie die Quellen, auf die sie sich berufen!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Tamlin,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 12. September 2009.

Ich spreche mich gegen Volksentscheide auf Bundesebene aus, da diesen immer die Gefahr innewohnt, dass komplizierte und umfangreiche Sachverhalte nicht in dem erforderlichen Maß durchleuchtet und erklärt werden können, wie dies die parlamentarische Arbeit leisten kann.
Zudem besteht die Gefahr, dass Populisten mit unzulässig verkürzten Parolen versuchen würden, Volksentscheide in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen. Aus diesen Gründen wende ich mich gegen mehr plebiszitäre Elemente im Grundgesetz. Gleichwohl muss jeder Bürger das Gefühl haben, dass seine Stimme in der parlamentarischen Demokratie gehört wird. Nur dann wird er von seinem Recht gebraucht machen und zur Wahl gehen.

Sie gehen dann auf den Einsatz der Bundeswehr im Innern ein. Wir erleben heute neue Formen von Bedrohung. Terrorismus und Extremismus gehören zu den größten dieser Bedrohungen. Deutschland ist Teil eines weltweiten Gefahrenraums. Darauf müssen wir uns einstellen. CDU und CSU wollen, dass der Rechtsstaat Freiheit und Sicherheit seiner Bürger auch künftig schützen und bewahren kann.

Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zwingen dazu, die bisherige Sicherheitsarchitektur anzupassen. Innere und äußere Sicherheit sind nicht mehr voneinander zu trennen. Die Zuordnung von Gefahren kann heute nicht allein nach den Kriterien von "innen" und "außen", sondern muss nach der Qualität eines Angriffs erfolgen. Deshalb muss in besonderen Gefährdungslagen ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zu den Landespolizeien und der Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Hierfür sind klare Rechtsgrundlagen zu schaffen. Unmittelbare Auswirkungen auf die originären Aufgaben der Bundespolizei wären dadurch nicht gegeben. Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss gewahrt bleiben.

Zu Ihrer dritten Frage:
Niemand will die Bevölkerung unter Generalverdacht stellen. Die meisten Bürger, mit denen ich ins Gespräch komme, teilen übrigens Ihre Ausfassung eindeutig nicht. Sie fühlen sich sicherer, wenn Videokameras an ausgewählten Plätzen installiert sind. Der jüngste Vorfall in München beweist dies. Zwar können Kameras Verbrechen nicht verhindern, aber zumindest abschrecken bzw. zur Aufklärung beitragen. Es darf keine rechtsfreien, sondern nur angstfreie Räume geben. Die CDU will, dass sich alle Bürger auf Straßen und Plätzen, in Bussen und Bahnen, auf Bahnhöfen zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne Angst vor Verbrechen frei bewegen können. Daher muss in allen öffentlichen Räumen durch präventive Stadtgestaltung, bessere Beleuchtung und den verstärkten Einsatz von Videokameras an Brennpunkten, der Gewalt vorgebeugt werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich potentielle Straftäter zweimal überlegen werden eine Tat auszuführen, wenn sie von vorneherein wissen, dass ihre Tat gefilmt wird und sie somit leicht zu überführen sein werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen.

Mit besten Grüßen

Antje Tillmann

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