Frage an Antje Tillmann bezüglich Recht

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Antje Tillmann
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Frage von Sven Sebastian H. •

Frage an Antje Tillmann von Sven Sebastian H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Tillmann,

Herr Lindner forderte in seiner Rede heute alle MdB eindringlich auf, schleunigst aktiv zu werden, um die Ermächtigung der Exekutive mittels des Infektionsschutzgesetzes zu beenden und die Gewalt der Gesetzgebung wieder in die Hand des Parlaments zu bringen. Den Begründungen Herrn Lindners schließe ich mich weitgehend an. Welche Möglichkeiten sehen Sie hierzu und was gedenken Sie dafür zu tun?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Sven Sebastian Horner

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CDU

Sehr geehrter Herr Horner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Seit Mitte März haben wir uns allein im Plenum über 70 Mal mit der Corona-Pandemie befasst und dabei rund 30 Gesetze verabschiedet - darunter milliardenschwere Hilfsprogramme. Es gab zudem vier Regierungserklärungen und 5 aktuelle Stunden. Stand 30. Oktober kommt das Wort „Corona“ über 4.100 Mal im Plenarprotokoll vor.
Der Bundestag hat sich also sehr oft mit der Corona-Pandemie und ihren Folgen befasst.

Auch die Gesetzgebung war und ist jederzeit in der Hand des Parlaments. Ich finde es äußerst fahrlässig, den Eindruck zu erwecken, der Bundestag hätte sich selbst entmachtet und die Regierung könne machen was sie möchte.

Bei entsprechenden Mehrheiten kann der Bundestag jederzeit die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufheben. Das hat die FDP auch Mitte September im Bundestag beantragt weil, so der Gesetzentwurf, „[wir statt] einer dynamischen Entwicklung […] ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen mit lokalen Ausbruchs-Hotspots [erleben]. Die Infektionszahlen sind insgesamt drastisch zurückgegangen.“ Aus sehr guten Gründen hat sie hierfür keine Mehrheiten bekommen. Lediglich die AfD hat mit der FDP gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

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