Frage an Antje Tillmann bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Alexa P. •

Frage an Antje Tillmann von Alexa P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Frau Tillmann,
mein Name ist Alexa Pfannschmidt. Im Rahmen einer Argumentation über den Verdienst und die Aufgaben von Bundestagsabgeordneten würde ich Ihnen gerne ein paar Fragen stellen.
1. Warum dürfen Abgeordnete ihre Diäten selbst bestimmen?
2.Haben Abgeordnete einen Anspruch darauf Nebentätigkeiten auszuführen und dabei in Aufsichtsräten oder Vorständen zu sitzen?
3. Wie viele Stunden arbeiten Sie durchschnittlich in der Woche?
4. Was fällt in Ihren Aufgabenbereich?

Wir hoffen auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Alexa Pfannschmidt

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Sehr geehrte Frau Pfannschmidt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Frage 1:

Der Bundestag muss nach dem geltenden Verfassungsrecht und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen über die Anpassung der Entschädigung seiner Abgeordneten selbst treffen. Das bedeutet aber nicht, dass Bundestagsabgeordnete ihre Diäten selbst bestimmen dürfen. Als Maßstab orientieren sich die Diäten an der Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Der Gedanke dabei ist, dass Bundestagsabgeordnete wie Bundesrichter weisungsfrei sind und Entscheidungen mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet treffen. Der Erfurter Oberbürgermeister z.B. erhält eine Vergütung oberhalb dieser Grenze.

Zudem ist die Vergütung der Abgeordneten seit 2014 an die Entwicklung der Löhne und Gehälter des jeweiligen Vorjahres gekoppelt. Über das Verfahren muss aber nach jeder Wahl neu abgestimmt werden. Aus Solidarität mit den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die aktuell von starken Einschnitten, Unsicherheiten und Kurzarbeit betroffen sind, haben wir die Erhöhung in diesem Jahr ausgesetzt.

Zu Frage 2:

Abgeordnete haben keinen Anspruch auf Posten in Aufsichtsräten oder Vorständen. Es ist ihnen aber auch nicht verboten, sofern ihre Arbeit nicht darunter leidet, sie keinen Interessenkonflikt haben und sie es beim Bundestagspräsidenten anzeigen. Die Nebentätigkeiten sind öffentlich und müssen auf der Internetseite des Bundestages angegeben werden.
Ich selbst bin der Meinung, dass mein Mandat meine ganze Kraft braucht und habe deshalb meine Tätigkeit als Steuerberaterin aufgegeben und bin auch in keinem Aufsichtsrat.
Ich habe lediglich einige wenige ehrenamtliche und unbezahlte Positionen wie bspw. die Mitgliedschaft im Beirat der Katholischen Schulstiftung Erfurt.

Zu Frage 3:

Im Schnitt arbeite ich 50 bis 60 Stunden in der Woche.

Zu Frage 4:

Als finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt der Schwerpunkt natürlich im Finanzbereich. Daneben engagiere ich mich aber auch in der Kommunal- und Familienpolitik.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

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