Frage an Antje Tillmann bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Maik W. •

Frage an Antje Tillmann von Maik W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

ich finde es ja super, dass immer und immer wieder wenn es zu einer Wahl kommt das Kindergeld ganz oben steht. Aber wie wäre es mal, wenn zum Beispiel etwas an dem Soli getan würde. Ich kann mich noch sehr stark daran erinnern wie das ehemalige Haupt Ihrer Partei sagte das es nur für einen gewissen Zeitraum gezahlt werden muss. Naja, wir haben jetzt 2008 und zahlen diesen noch immer. Ist es nicht ungerecht, dass eine Stadt wie Oberhausen, die mehr als nur verschuldet ist aber dennoch die Soli Leistungen bezahlen muss? Ist es nicht ungerecht, dass Soziale Projekte in dieser Stadt eingestellt werden müssen weil einfach das Geld nicht da ist aber trotzdem verpflichtet ist den Beitrag abzuführen?

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CDU

Sehr geehrter Herr Warmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Voranstellen möchte ich, dass mir auch als geborene Rheinländerin und nun ostdeutsche Politikerin sehr daran gelegen ist, dass es auch den westdeutschen Regionen wirtschaftlich gut geht. Ich weiß sehr wohl, dass es in NRW Städte und Gemeinden gibt die verschuldet sind bzw. unter hoher Arbeitslosigkeit und niedrigen Steuereinnahmen leiden. Auch diesen Städten muss geholfen werden. Wir erkennen das an, und beispielsweise mit dem Stadtumbauprogramm West leistet der Bund Unterstützung.

Richtig ist, dass es derzeit noch viele Fördertöpfe gibt, die eine Unterscheidung zwischen Ost und West treffen. Der Solidarpakt II ist zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler Finanzkraft der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin). Darin verpflichtet sich der Bund, den neuen Ländern für den Aufbau Ost insgesamt 156,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Weil der deutsche Einigungsprozess von Bund, Ländern und Gemeinden als gesamtstaatliche Aufgabe gemeinsam bewältigt werden muss, ist eine Beteiligung an Kosten zulässig. Die Entscheidung diese Förderung bis 2019 fortzuführen, beweist eine ungebrochene gesamtstaatliche Solidarität und unterstreicht, dass der Aufbau Ost eine Aufgabe ist für ganz Deutschland. Denn: Die Wirtschaftskraft im Osten liegt bei zwei Dritteln des Westniveaus, und die Arbeitslosigkeit ist im Schnitt doppelt so hoch.

Die ostdeutschen Bundesländer wissen sehr wohl, dass sie beim Aufbau Hilfe aus den westdeutschen Ländern bekommen und sie sind sich bewusst, dass sie so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen müssen.

Langfristig gesehen müssen alle Förderprogramme nach der Bedürftigkeit vergeben werden. Erste Schritte dazu sind bereits getan. So zum Beispiel durch die Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", in der Mittel punktuell den bedürftigen Regionen in Ost und West zukommen.

Wir werden diesen Weg zügig fortsetzen und möglichst bald keine Entscheidungskriterien "Ost" oder "West" mehr benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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