Frage an Anton Hofreiter bezüglich Soziale Sicherung

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Anton Hofreiter
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Frage von Birgit und Reinhard G. •

Frage an Anton Hofreiter von Birgit und Reinhard G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

welche wohnungspolitische Position beziehen Sie zur Freistellungspraxis bei Sozialwohnungen?

Hier ein Beispiel aus Hamburg, dass stellvertretend für viele bundesdeutsche Städte stehen kann:

In einer Antwort der Hamburger Bürgerschaft (Eingabe 344/15) vom 04.09.2015 wurden Freistellungen im Sozialwohnungsbestand im Stadtteil St. Georg zum 01.01.2015 auf Grundlage von Quellen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (Sozialwohnungsbestand) und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Freistellungen) wie folgt dargestellt:
- SAGA/GWG 132 Wohneinheiten davon 132 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Genossenschaften 299 Wohneinheiten davon 229 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Sonstige Eigentümer 376 Wohneinheiten davon 0 freigestellt

Die Summe des Sozialwohnungsbestand betrug zum 01.01.2015 im Stadtteil St. Georg 807 Wohneinheiten, davon wurden 361 von der Belegungsbindung freigestellt. Dies entspricht einer Freistellungsquote von ca. 45 %.
Austausch-/Ersatzwohnungen wurden laut zuständiger Behörde nicht ermittelt.

Da die Sozialwohnungsquote in St. Georg laut Hamburger StadtteilProfile 2015 bei 13,8 % des Gesamtwohnungsbestands lag, reduzierte sich der Anteil der Sozialwohnungen durch die Freistellung von der Belegungsbindung nochmals um 6,2 % auf einen Anteil von nur noch 7,6 %. Damit wurden Geringverdiener erheblich benachteiligt und aus dem Stadtteil verdrängt, da günstige Wohnungen nicht mehr zur Verfügung standen.

Bei Neubauten wird oftmals davon gesprochen, dass anteilig 1/3 öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen wird. Wenn diese Wohnungen später aber wiederum von der Belegungsbindung freigestellt werden und der Sozialwohnungsbestand dadurch nicht steigt, sondern weiterhin sinkt, halten wir dies für eine Täuschung der Öffentlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Gerstmeier-Halgmann und Reinhard Gerstmeier

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau und Herr Gerstmeier,

vielen Dank für Ihre Frage. Zwar können wir keine Aussage zu der Praxis
der Freistellung von Belegungsrechten in Hamburg machen, aber wir können
festhalten, dass es bundesweit zuwenig Wohnungen mit Belegungsrecht
durch Kommunen für Bedürftige gibt. Die Zahl dieser Belegungsrechte
sinkt sogar, wie Sie zurecht bemerken.

Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass seit Jahrzehnten viel zu
wenig neue Wohnungen mit Belegungsrecht geschaffen wurden während der
Bedarf stetig anstieg und gegenwärtig weiter ansteigt.

In unserem Wahlprogramm haben wir Grüne dem bezahlbaren Wohnen (inkl.
sozialem Wohnungsbau) ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem unsere
Maßnahmenvorschläge gesammelt sind:
https://www.gruene.de/programm-2017/a-bis-z/wir-sorgen-fuer-bezahlbare-wohnungen.html

Unter anderem wollen wir innerhalb von zehn Jahren eine Million
dauerhaft günstige Wohnungen schaffen und gemeinnützig binden. Dazu
wollen wir die unter Helmut Kohl abgeschaffte Wohnungsgemeinnützigkeit
wieder einführen. Details finden Sie unter o.g. Link.

Mit freundlichen Grüßen

Team Anton Hofreiter MdB

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