Frage an Armin Schuster bezüglich Soziale Sicherung

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Armin Schuster
CDU
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Frage von Elisabeth V. •

Frage an Armin Schuster von Elisabeth V. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr CDU MdB Armin Schuster, nach dem Votum Ende Juni 2017 ("überfallartig", "frech" und sogar "infam" von Ihnen, siehe bitte: https://www.swr.de/cdu-abgeordneter-aus-bw-zur-ehe-fuer-alle-ehe-ist-ein-bund-aus-mann-und-frau/-/id=116/did=19818134/nid=116/tfl8g3/index.htmlh
bezeichnet) im Bundestag und später des Inkrafttretens
des Gesetzes "EHE für ALLE" im Juli 2017 hatten Sie wiederholt öffentlich verkündet dass unter diesen Umständen eine Verfassungsänderung mit 2/3 nötig wäre, weil das Verfassungsgericht in Karlsruhe ja einige Male die Ehe als "Bund zwischen Mann und Frau" definiert hat! In der Zwischenzeit ist Ende November 2017 in der selben Thematik noch ein Problem entstanden dadurch dass das BverfG praktisch ein drittes Geschlecht "definiert" hat und zwar die Intersexuellen!! Dies "zwingt" praktisch auch zu einer Verfassungsänderung um die Ehe neu zu definieren. Sind Sie grundsätzlich bereit in dieser Richtung der Verfassungsänderung mit 2/3 Mehrheit überparteiliche Initiativen zu starten oder aber resignieren Sie in Sachen "Ehe für alle",bitte? Danke für die Aufmerksamkeit.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Januar 2017 zur Öffnung der Ehe. Ich bleibe dabei, dass die im Juni 2017 herbeigeführte Abstimmung über den Gesetzentwurf des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts einer koalitionsfeindlichen Provokation durch die SPD gleichkam. Die dringend nötige, ausführliche inhaltliche Debatte im Vorfeld war durch die überstürzte Beschlussfassung nicht möglich. Zudem hätte ich eine Verfassungsänderung für nötig gehalten, dazu gibt es jedoch aus juristischer Sicht auch gegenteilige Auffassungen. Richtig war, dass jeder Bundestagsabgeordnete die Entscheidung für oder gegen den Gesetzentwurf ganz persönlich und ohne Fraktionszwang für sich entscheiden konnte. Da der Gesetzentwurf eine klare Mehrheit im Deutschen Bundestag gefunden hat, ist das Gesetz rechtmäßig in Kraft getreten. Im Übrigen stehe ich nach wie vor zu dem, was ich zu dem Sachverhalt öffentlich gesagt habe.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB