(...) In § 16 Abs. 4 StrRehaG ist geregelt, dass Leistungen nach den §§ 17 bis 19 als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt bleiben. Die monatliche Zuwendung an Haftopfer ist mithin *nicht* als Einkommen beim Bezug von ALG II zu berücksichtigen. (...)
Antwort 12.09.2007 von Arnold Vaatz CDU
Antwort 11.09.2007 von Arnold Vaatz CDU
Sehr geehrter Herr Frömmel,
Antwort 13.08.2007 von Arnold Vaatz CDU
Sehr geehrte Frau Camp,
vielen Dank für Ihre Mail. Gern übersende ich Ihnen Informationsmaterial zu. Ich bitte Sie hierzu mir Ihre Postanschrift mitzuteilen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
Antwort 25.09.2007 von Arnold Vaatz CDU
Sehr geehrter Herr Schreiber,
Antwort 13.08.2007 von Arnold Vaatz CDU
(...) In Bezug auf die Zuwendung nach § 17a Strafrechtlliches Rehabilitierungsgesetz werden die Einkommensgrenzen regelmäßig angepaßt. (...) des laufenden Jahres in Anlehnung an den aktuellen Rentenwert angepasst. (...)
Antwort 13.08.2007 von Arnold Vaatz CDU
Sehr geehrter Herr Pankau,