Frage von Jürgen B. • 05.09.2007
Frage an Arnold Vaatz von Jürgen B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Vaatz,
wird die besodere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG i.H.v. mtl . 250,-€ als sonstiges Einkommen auf den Leistungsanspruch ALG II angerechnet oder bleibt diese "Opferrente" anrechnungsfrei ?
mfg. Jürgen Berndt
Antwort von Arnold Vaatz CDU • 12.09.2007
Sehr geehrter Herr Berndt,
vielen Dank für Ihr Schreiben. In § 16 Abs. 4 StrRehaG ist geregelt, dass Leistungen nach den §§ 17 bis 19 als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt bleiben. Die monatliche Zuwendung an Haftopfer ist mithin *nicht* als Einkommen beim Bezug von ALG II zu berücksichtigen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz