Frage an Arnold Vaatz von Paul S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vaatz,
Ihre Unterlagen habe ich erhalten,vielen Dank.Am 30.03.07 stellte ich die Frage :ob die Opferrente der Rentensteigerung unterliegt.Darauf habe ich noch keine Antwort erhalten.
Den ehem. Mitarbeiter der "Schutz und Sicherheitsorgane" bekommen ja ihre Dienstbeschädigungsrenten auch an die Rentensteigerung angepasst,was den Tätern recht ist kann doch den Opfern nicht verwert sein.
Ist da was vorgesehen ?
Mit freundlichen Gruss
P.Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Mail.
In Bezug auf die Zuwendung nach § 17a Strafrechtlliches Rehabilitierungsgesetz werden die Einkommensgrenzen regelmäßig angepaßt. Diese werden entsprechend § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ermittelt und errechnen sich aus dem Eckregelsatz nach § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Die Eckregelsätze werden jährlich jeweils zum 01.07. des laufenden Jahres in Anlehnung an den aktuellen Rentenwert angepasst. Der aktuelle Eckregelsatz beträgt nunmehr 347 Euro.
Die Einkommensgrenze liegt daher :
* bei Alleinstehenden derzeit 1.041 Euro monatlich
* bei Verheirateten oder in Partnerschaft Lebenden 1.388 Euro monatlich, wobei das Einkommen des Ehegatten/Partners unberücksichtigt bleibt.
Darüber hinaus gehende Veränderungen sind nicht geplant.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz