Frage an Artur Auernhammer bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Artur Auernhammer
CSU
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Frage von Philipp P. •

Frage an Artur Auernhammer von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Auernhammer,

schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2

Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo

Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun.

Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA

Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Email vom 7. Juni 2018.

Für uns in der Union spielt der Tierschutz eine sehr wichtige Rolle. Das gilt grundsätzlich für jede Art der Tierhaltung.

Das betäubungslose Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. Es gab in der Vergangenheit bereits verschiedene gesetzliche Initiativen für Verschärfungen. Diese sind aber nach Prüfung der verfassungsmäßigen Hürden durch das Bundesjustizministerium nicht weiter verfolgt worden. Darüber hinaus gibt es höchstrichterliche Beschlüsse, an denen die Politik nicht vorbeikommt. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Behörden die Ausnahmegenehmigungen nur sehr restriktiv erteilen. Unserer Kenntnis nach ist dies auch die gehandhabte Praxis in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Artur Auernhammer

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