Frage an Astrid Rothe-Beinlich bezüglich Sport

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Astrid Rothe-Beinlich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Steven M. •

Frage an Astrid Rothe-Beinlich von Steven M. bezüglich Sport

Sehr geehrte Frau Rothe-Beinlich,

bezugnehmend auf den dramatischen Vorfall um Christian Eriksen bei der Fußball EM ist mir die Bedeutsamkeit erstklassiger medizinischer Betreuung im Amateursport mehr bewusst geworden.

Ich möchte Sie deshalb fragen, ob es deshalb nicht gesetzlich notwendig wäre, dass jede Sportanlage in Thüringen über einen Defibrillator verfügen muss? Könnte der Ausschuss ein Gesetz 1. zur finanziellen Unterstützung/Bereitstellung von Defibrillatoren und 2. zur kostenlosen medizinischen Schulung von ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern zur Beratung in den Landtag einbringen?

Dieses Gesetz könnte Leben retten.

Mit freundlichen Grüßen

Steven Mathesius

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mathesius,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die damit verbundene
Bitte bzw. Anfrage.

Sicher waren alle geschockt, die den von Ihnen beschriebenen
dramatischen Herzstillstand des dänischen Nationalspielers Christian
Eriksen auf welchem Wege auch immer verfolgt / miterlebt haben. Wie gut,
dass ein Notarzt vor Ort war und ihn im wahrsten Sinne des Wortes ins
Leben zurück holen konnte.

Wir sind uns sicher einig darin, dass Defibrillatoren (richtig
angewandt) auch in Sportvereinen Leben retten können. Die Debatte darum
ist auch nicht ganz neu. Es bräuchte derer noch viel mehr - öffentlich
zugänglich an vielen Orten.

Anders als bspw. in Südtirol gibt es bei uns auch (noch) keine
gesetzliche Verankerung, wie Sie sie ja faktisch vorschlagen. In
Südtirol nämlich sind Defibrillatoren für Amateursportvereine bereits
Pflicht:

https://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/sport-freizeit/sport-gesundheit/defibrillatoren-pflicht-sport.asp

Gern will ich den aktuellen Vorfall und Ihren Anstoß nutzen, um dazu das
Gespräch auch mit den sportpolitischen Sprecher*innen der anderen
Fraktionen zu suchen.

Aus dem Ausschuss selbst kommen Gesetzentwürfe ja nur, wenn sie übers
Parlament nach erster Lesung im Plenum zur weiteren Beratung dorthin
verwiesen werden. Es müssten hier also entweder Fraktionen oder die
Landesregierung die Initiative ergreifen, um gesetzgeberisch tätig zu
werden.

Ich finde den Vorschlag gut und will wie gesagt gern das Gespräch dazu
suchen und gern auch die Erfahrungen aus Südtirol einfließen lassen.

Bestenfalls entsteht aus einer solchen Befassung dann auch ein
Gesetzentwurf, der den Weg in den Landtag findet.

Sicher müssten dafür dann auch die haushalterischen Voraussetzungen im
Landeshaushalt  geschaffen werden.

Danke jedenfalls für Ihren Anstoß

Mit freundlichen Grüßen aus dem Landtag

Astrid Rothe-Beinlich

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