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Wie werden Sie angesichts der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses der letzten Bundestagswahlen in der Frage der Neuauszählung der Stimmen abstimmen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung!

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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Hubertus S. •

Wie werden Sie angesichts der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses der letzten Bundestagswahlen in der Frage der Neuauszählung der Stimmen abstimmen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung!

Bei der letzten Bundestagswahl verpasste das BSW die 5%-Hürde um äußerst knappe 0,019% bzw. um ca. 9.500 Stimmen und ist damit aktuell im Bundestag nicht vertreten. Inzwischen mehren sich die Hinweise auf systematische Zählfehler zu Lasten des BSW, dennoch steht eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags fast acht Monate nach der Wahl (!) immer noch aus. Mittlerweile fordern auch unabhängige Experten eine Neuauszählung.

https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html#comments

https://www.deutschlandfunk.de/politikwissenschaftler-fordern-neuauszaehlung-der-bundestagswahl-100.html

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Antwort von SPD

Vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich kann Ihre Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl 2025 insbesondere angesichts des knappen Ergebnisses und der öffentlichen Diskussion über Unregelmäßigkeiten in einzelnen Wahlkreisen nachvollziehen. 

Selbstverständlich ist es auch in meinem Interesse, dass Wahlen in Deutschland nach allen rechtsstaatlichen Prinzipien durchgeführt werden. Das gilt ebenso für die Überprüfung der Wahlergebnisse, die ebenfalls klar geregelten rechtsstaatlichen Verfahren folgt. Eine zentrale Rolle spielt dabei der vom Deutschen Bundestag eingesetzte Wahlprüfungsausschuss, der nach einem gerichtsähnlichen Verfahren arbeitet. So wird sichergestellt, dass Beschwerden unparteiisch, transparent und allein auf Grundlage von Fakten geprüft werden.

Wichtig ist mir dabei, dass diese Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben und unabhängig von parteipolitischen Interessen erfolgen. Nur so bleibt das Vertrauen in unsere Demokratie und in den fairen Ablauf von Wahlen gewahrt.

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat jetzt die Forderung des Bündnisses Sahra Wagenknecht nach einer Neuauszählung abgelehnt. Zur Begründung hieß es, die Einsprüche seien unbegründet, es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden. 

Selbstverständlich steht dem BSW der Rechtsweg offen. 

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