Hätte man nicht die, vielleicht berechtigte, Bedenken der Ampel bzgl. d. Verfassungsmäßigkeit des Union-Antrag auf PUA-Cum-Ex, nach dem Einsetzen eines solchen PUA prioritär besprechen können,bitte?

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Frage von Peter B. •

Hätte man nicht die, vielleicht berechtigte, Bedenken der Ampel bzgl. d. Verfassungsmäßigkeit des Union-Antrag auf PUA-Cum-Ex, nach dem Einsetzen eines solchen PUA prioritär besprechen können,bitte?

Sehr geschätzte Frau Bundestagspräsidentin, ich zitiere mit Verlaub: Art. 44 GG: Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder DIE PFLICHT, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. (Ende Zitat). Aus 736 Mitglieder des B-Tages haben die 197 Unionsmitglieder den Antrag unterzeichnet, das sind mehr als ein Viertel. Also es bestand, mit Verlaub, wenn man die Wörter im GG ernst nimmt DIE PFLICHT seitens der Ampel nicht im Keim zu ersticken, sondern erstmal dieses PUA einzusetzen (als Hausaufgabe, sozusagen). Dann hätte man mit der politischen Ampelmehrheit die Verfassungswidrigkeit des Antrages von Karlsruhe, bitte, feststellen lassen und anschließend das PUA als Ganzes aufgelöst als in Gänze verfassungswidrig. Dies wenn die Richter in Karlsruhe auch diese von der Ampel vermutete Verfassungswidrigkeit festgestellt hätten. Wie hätten Sie es gemacht bitteschön wenn man das Wort Pflicht ernstnimmt?

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Sehr geehrter Herr. B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Selbstverständlich sollen Untersuchungsausschüsse mit dem verfassungsmäßig größtmöglichen Untersuchungsauftrag eingesetzt werden. Die Fragen der verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen wurden im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung erörtert. In seiner Beschlussempfehlung (Drucksache 20/7572) wurde eine Ablehnung des Einsetzungsantrags empfohlen. Dem ist das Parlament gefolgt: Für die Beschlussempfehlung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten die Unionsfraktion sowie die Fraktionen der AfD und der Linken. Siehe mehr dazu unter folgendem Link:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw27-de-untersuchungsausschuss-954936

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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