Ich habe eine Rechnung für den Zeitraum bis 01.12.22 vorzulegen. Eine Vergleichsrechnung aus dem Jahr 2021 liegt aber nicht vor, da das letzte Mal 2020 getankt wurde… Werde ich dennoch Anspruch haben?

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Frage von Sascha O. •

Ich habe eine Rechnung für den Zeitraum bis 01.12.22 vorzulegen. Eine Vergleichsrechnung aus dem Jahr 2021 liegt aber nicht vor, da das letzte Mal 2020 getankt wurde… Werde ich dennoch Anspruch haben?

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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema auch direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Was Ihre konkrete Frage betrifft: Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können. Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet. Es wird also der Vorjahrespreis dort abgefragt und dann berechnet, was der entsprechende Brennstoff gleicher Menge gekostet hätte.

Sie können entsprechende Zahlungen nach der Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas künftig bei den jeweiligen Bundesländern beantragen. Das Antragsverfahren wird von den Bundesländern derzeit noch erarbeitet. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Ab wann eine Beantragung in Baden-Württemberg möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit des Landes nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich mit Ihrer Frage direkt an die baden-württembergische Landeregierung zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa über das Kontaktformular der Landesregierung unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontaktformular.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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