Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?

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Bärbel Bas
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Frage von Christina J. •

Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?

Hallo Frau Bas,
NachtWÄRMEstrom kostet demnächst weit über, aber mindestens 40ct/kWh (Deckel für Hausstrom). Für Gas zum Heizen wurde auf 12 ct/kWh und für Fernwärme sogar auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Das steht doch in keinem Verhältnis. Sogar für Verbraucher von Öl, Pellets, etc. zum Heizen soll es Entlastungen geben.
Zukünftig bezahlen Bezieher von klimaschädlichem fossilem Gas (ein Produkt dessen Zukunft dem Ende entgegen gehen soll) ein viertel dessen, was ich für ThermoStrom zahlen soll (ein Produkt, dessen Zukunft immens vorangetrieben werden soll). Seit vielen Jahrzehnten bin ich zudem Ökostromkundin!
Kann es sein, dass der Gesetzgeber beim Beschluss der Preisbremsen BezieherInnen von Nachtspeicherstrom für Heizzwecke vergessen hat?
Wir haben schon keine Dezember-Abschläge erstattet bekommen - warum eigentlich nicht?
Bitte bessern Sie hier unbedingt dringend nach.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.

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Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Bundestag hat kurz vor Weihnachten die von Ihnen genannte Strompreisbremse beschlossen. Diese gilt auch bei Heizungen, die Strom als Energieträger nutzen. Somit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher ab 1. März 2023 bzw. dann rückwirkend zum 1. Januar 2023 80 Prozent der Kosten ihres Stromverbrauchs zu einem Maximalpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). So sollen die stärksten Preissteigerungen, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht werden, abgefedert werden.

Obwohl die Preise für Wärmestrom, z.B. Nachttarife für Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen, deutlich gestiegen sind, liegen sie meist immer noch unter 40 ct/kWh. Allerdings greift die Strompreisbremse trotzdem auch für Haushalte mit solchen strombasierten Heizungen. Das liegt daran, dass bei Haushalten mit tageszeitabhängigen Stromtarifen für die Berechnung des Entlastungsbetrags ein Durchschnittspreis berechnet wird. Dieser Durchschnittspreis richtet sich nach der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen – unabhängig davon, wie viel Strom zu diesen Zeitpunkten tatsächlich verbraucht wurde. Ein Beispiel: Wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif, der höher liegt als 40 ct/kWh, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24. Bei der Entlastung durch die Strompreisbremse kommt also vor allem der teure Tagtarif zum Tragen. So erhalten auch Haushalte, die vor allem nachts Strom verbrauchen, eine Entlastung. Die Details dazu können Sie im FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachlesen unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=10.  

Die Abschlagszahlungen für den Dezember sind nur Bestandteil der Gaspreisbremse, nicht der Strompreisbremse oder der Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Öl oder Pellets heizen, da die Preissteigerungen bei Gaskundinnen und -kunden deutlich stärker angestiegen sind. Statistisch gesehen hat sich der Strompreis von Ende 2021 bis Ende 2022 um rund ein Drittel erhöht, während der Gaspreis sich verdreifacht hat.

Neben der Strompreisbremse hat die Ampel-Koalition bereits weitere Maßnahmen getroffen, um den Strompreis zu senken. Schon seit dem 1. Juli 2022 zahlen Stromkundinnen und -kunden keine EEG-Umlage mehr. Auch die geplante Erhöhung der CO2-Steuer zum Jahresende 2022 wurde um ein Jahr verschoben. Außerdem fördern wir den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien – so schützen wir nicht nur das Klima, sondern entkoppeln mittelfristig auch den Strompreis von Öl und Gas.

Bei weiteren Fragen zum Thema Energie bzw. Energiehilfen empfehle ich Ihnen auch, sich an den für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch oder die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Nina Scheer zu wenden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.  

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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