Label
Setzen Sie sich dafür ein, dass Beamte im Ruhestand arbeiten dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird?

Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD
69 %
203 / 295 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Leo P. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass Beamte im Ruhestand arbeiten dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird?

Derzeit wird der Hinzuverdienst ab bestimmten Beträgen vollständig auf die Pension angerechnet. Dadurch entsteht kaum Anreiz, im Ruhestand weiterzuarbeiten. Wenn die Pension unabhängig von zusätzlichen Einkünften ausgezahlt würde, wären viele pensionierte Beamte bereit, weiter beruflich tätig zu sein. Dies würde wiederum zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes sowie zu zusätzlichen Steuereinnahmen beitragen. Der jetzige quasi-Zwang zur nicht-Arbeit ist für mich einfach nicht verständlich.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für Beamtinnen und Beamte gelten unterschiedliche Regelungen, da die beamtenrechtliche Versorgung entweder in der Zuständigkeit der einzelnen Länder oder des Bundes liegt.

Für Beamtinnen und Beamte des Bundes gilt grundsätzlich: Wenn eine Beamtin bzw. ein Beamter ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen neben der eigenen Versorgung erhält, wird die Versorgung gekürzt, wenn die Summe aus Versorgung und Einkommen über einen bestimmten Höchstbetrag hinausgeht. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt die Anrechnung allerdings grundsätzlich nur noch für Erwerbseinkommen aus dem öffentlichen Dienst. 

Hintergrund dieser Regelungen ist das Alimentationsprinzip: Der Staat entlohnt nicht unmittelbar eine bestimmte Leistung, sondern sichert als Dienstherr den Lebensunterhalt seiner Beamtinnen und Beamten. Das gilt auch im Ruhestand. Eine „Doppelalimentation“ aus öffentlichen Kassen, in der der Staat sowohl die Pension als auch ein zusätzliches Gehalt zahlt, läuft diesem Prinzip grundsätzlich zuwider.

Im Detail halte ich es für denkbar, bei Bedarf zusätzliche Anreize für eine freiwillige Weiterarbeit von Beamtinnen und Beamten zu prüfen. Die rechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamten des Bundes liegen allerdings in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern. Ich empfehle Ihnen, sich direkt an das Bundesinnenministerium bzw. den Bundesinnenminister zu wenden. Das geht zum Beispiel per E-Mail an poststelle@bmi.bund.de.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD

Weitere Fragen an Bärbel Bas