Sollen berufsständische Versorgungseinrichtungen aufgelöst werden und die Mitglieder ebenfalls in die DRV einzahlen?
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
im Rahmen der Neustrukturierung der Alterssicherung wird diskutiert die Beamtinnen und Beamten in die DRV einzahlen zu lassen.
Gem. SGB VI sind Angehörige der sog. Kammerberufe mit eigenen Versorgungseinrichtungen von der Versicherungspflicht in der DRV befreit. Es gibt in Deutschland 91 Versorgungskammern nach Landesrecht. Hauptsächlich sind in diesen Personen die über den Durchschnitt bzw. über der BBG in der DRV verdienen.
Ist beabsichtigt diese ebenfalls in der DRV einzahlen zu lassen? Wenn nicht, aus welchen Gründen wird hiervon Abstand genommen?
Sehr geehrter Herr S.
die von Ihnen angesprochene Frage nach der Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere auch von Angehörigen der verkammerten Berufe mit eigenen berufsständischen Versorgungseinrichtungen, ist Teil der aktuellen rentenpolitischen Diskussion. Auch in der im Dezember 2025 von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission wird sie thematisiert.
Die Aufgabe der Kommission besteht darin, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherung zu erarbeiten. Dazu befasst sie sich mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Den Ergebnissen dieser Kommission möchte ich nicht vorgreifen. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen zu möglichen Veränderungen, etwa hinsichtlich einer Einbeziehung von Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen in die gesetzliche Rentenversicherung, treffen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
