Wann werden die ca. 909 Milliarden €, die seit 1957 bis heute aus der Rentenkasse entnommen wurden, wieder eingezahlt.

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Frage von Vanessa K. •

Wann werden die ca. 909 Milliarden €, die seit 1957 bis heute aus der Rentenkasse entnommen wurden, wieder eingezahlt.

Sehr geehrte Frau Bas,
es wurden seit 1957, für anderen Leistungen, ca. 909 Milliarden € aus der Rentenkasse entnommen. Warum wird das nicht wieder zurück eingezahlt? Dann müsste man auch nicht über eine Erhöhung des Rentenalters sprechen.

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert. Charakteristisch für das Umlageverfahren ist, dass die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger, Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber und Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, dazu verwendet werden, die laufenden Rentenzahlungen zu finanzieren. Die Versicherten erhalten im Gegenzug für Ihre Beitragszahlung einen - verfassungsrechtlich geschützten - Anspruch auf Bezug einer Rente im Alter. Diese Rente wird von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert. Es ist also nicht so, dass die Beiträge der Beitragszahlerin oder des Beitragszahlers in einer Rentenkasse gesammelt und am Ende des Arbeitslebens als Rente gezahlt werden.  

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind jedoch verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) zu bilden. Diese wird häufig als Rentenkasse bezeichnet, was jedoch ein falsches Bild vermittelt. Die Nachhaltigkeitsrücklage besteht aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen. Aus ihr sind Defizite zu decken und Einnahmeschwankungen im Jahresverlauf auszugleichen. Auf diese Weise können kurzfristige Beitragssatzanpassungen vermieden werden. Es ist insofern ein Trugschluss zu glauben, dass die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner höher wären bzw. in den letzten Jahren stärker angepasst worden wären, wenn es etwa die einigungsbedingten Leistungen nicht gegeben hätte, die auch aus den Reserven der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Die Anpassungen wurden immer entsprechend der gesetzlichen Regelungen durchgeführt, die Beiträge wurden stabilisiert und die Rücklagen werden weiter in gesetzlicher Höhe gebildet.

Was die sogenannten versicherungsfremden Leistungen betrifft: Wenn man denn überhaupt davon ausgeht, dass die nicht vollständige Finanzierung sogenannter versicherungsfremder Leistungen durch den Bund in der Vergangenheit eine Fehlfinanzierung war, dann wurde diese Fehlfinanzierung in Form des Umlageverfahrens bereits durch die damaligen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ausgeglichen. Auf keinen Fall stünde die Rentenversicherung aber heute finanziell leistungsfähiger da.

Die These, dass der Bundeszuschuss dafür gedacht war und ist, versicherungsfremde Leistungen gegenzufinanzieren, ist so nicht richtig. Lediglich der finanzielle Umfang der derzeit nicht beitragsfinanzierten Leistungen wird durch den Bundeszuschuss seit einigen Jahren gedeckt. Dies heißt jedoch nicht, dass hier regelmäßig ein Abgleich erfolgt und dem Bundeszuschuss bestimmte Leistungen zugeordnet werden. Zumal es keine klare, konsensfähige Abgrenzung darüber, welche Leistungen systemimmanent und welche versicherungsfremd sind, in Wissenschaft und Praxis gibt.

Der Begriff versicherungsfremde Leistungen ist außerdem auch als solcher problematisch. Besser ist der Begriff der nicht beitragsgedeckten Leistungen. Es wäre sozialpolitisch auch ein Fehler, den Bundeszuschuss nur auf die Funktion der Gegenfinanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen zu reduzieren, da ein Großteil dieser Leistungen - etwa Kriegsfolgelasten, aber auch die Berücksichtigung der Zeiten der Arbeitslosigkeit, für die keine Beiträge entrichtet worden sind - zukünftig im Umfang deutlich zurück gehen werden. Entsprechend müsste der Bundeszuschuss dann sinken. Der Bundeszuschuss sollte daher im Wesentlichen als Garantieleistung des Bundes verstanden werden, um das System, aus dem der übergroße Teil der Menschen seine Alterssicherung erhält, zu sichern. Eine Reduzierung auf die Gegenfinanzierung für nicht beitragsgedeckte Leistungen würde die Rentenversicherung als Sozialversicherung schädigen.

Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnen wir als SPD ab. Zumal zuletzt der Rentenbericht 2022 gezeigt hat, dass die negativen Prognosen für die Rentenversicherung falsch waren. Der Bericht war deutlich positiver und bewies einmal mehr, dass unsere umlagefinanzierte gesetzliche Rente krisenfest ist. Auch in unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag mit Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben wir eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ausgeschlossen. Daran dieses Ziel generationengerecht abzuschließen, arbeitet meine Fraktion derzeit gemeinsam mit unserem Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil.

Bei weiteren Fragen bezüglich dieses Themas empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an die für Arbeit und Soziales zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Rosemann, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin und der richtige Ansprechpartner.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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