Warum ist die Entlastung für Haushalte mit Ölheizung und Pelettheizung an einen Zeitraum gebunden?

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Frage von Brigitte K. •

Warum ist die Entlastung für Haushalte mit Ölheizung und Pelettheizung an einen Zeitraum gebunden?

Seh geehrte Frau Bas,

Zeitraum vom 1 Januar 2022 bis 1,12.2022. Möchte jetzt tanken, die Lieferung erfolgt aber erst im Februar 2023. Wird diese Rechnung auch bezuschusst? Heute haben wir den 13.12.2022. 13 Tage zu spät?

MfG K.

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen, um die vorübergehende Belastung durch die Energiepreissteigerungen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern. Für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Fraktionen eine Härtefallregelung beschlossen.

Für diese stellt der Bund bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit. Berücksichtigt werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind. Konkret heißt das: Von den Kostensteigerungen, die über das Doppelte des Vorjahrespreises hinausgehen, können 80 Prozent erstattet werden, bis zu einer Erstattung von 2000 Euro. Ihre Rechnung aus dem Dezember fällt nicht unter diese Regelung.

Dass der Härtefallfonds nur rückwirkend gilt, soll vermeiden, dass die Preise durch eine erhöhte Nachfrage nach Heizöl zusätzlich steigen. Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig versuchen würden, möglichst schnell ihre Öltanks zu füllen – zum Beispiel wegen einer befristeten Entlastungsmaßnahme – würde dies selbst die Preise in die Höhe treiben. Hinzu kommt, dass die Preise für Heizöl derzeit niedriger liegen als in den zurückliegenden Monaten. Bei den Heizölpreisen, die wir bislang im Dezember 2022 gesehen haben, würden die Regelungen des Härtefallfonds daher aller Voraussicht nach nicht greifen, da das Preiseniveau derzeit zwar weiter hoch liegt, jedoch keine Verdopplung der Preise im Vergleich zum Vorjahr besteht.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, sich an den für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch oder die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Nina Scheer zu wenden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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