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Wie planen Sie, Familien, insbesondere solche, die Erwerbs- und Care-Arbeut gerecht aufteilen, zu entlasten. Kommt der Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen?

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Bärbel Bas
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Frage von Margarete D. •

Wie planen Sie, Familien, insbesondere solche, die Erwerbs- und Care-Arbeut gerecht aufteilen, zu entlasten. Kommt der Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Sehr geehrte Frau Bas,

wir sind zwei Gutverdiener mit zwei Kindern in Kindergarten und Grundschule. Wir tragen nicht unwesentlich zum Sozialstaat bei. Ehrlich gesagt fühlen wir uns vom Staat häufig komplett im Stich gelassen. Seit der Krippenzeit unserer Kinder kämpfen wir mit eingeschränkten Betreuungszeiten aufgrund von Erziehermangel. Der Staat tut nichts. Die Kosten für die Betreuung sind hoch. Für die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule (!) kann der Arbeitgeber keinen steuerfreien Zuschuss mehr zahlen. Angekündigte Maßnahmen wie der Zuschuss zur Haushaltahilfe für Familien sind sang- und klanglos in der Schublade verschwunden. Wie sehen sie unsere Zukunft in diesem Land? Sollten wir lieber auswandern?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau D.

ich stimme Ihnen zu: Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit gehört zu den größten Herausforderungen für Eltern in unserem Land.

Bund, Länder und Gemeinden haben in den zurückliegenden Jahren bereits viel auf den Weg gebracht. Aber - Sie haben völlig Recht – wir stehen hier weiter in der Verantwortung.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund u.a. im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, ein jährliches Familienbudget für Alltagshelfer zu prüfen, um den alltäglichen Spagat zwischen Kindererziehung, Arbeit, Haushalt, Pflege und auch Erholung besser bewältigen zu können. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen und haushalterischen Lage stehen allerdings die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel leider zurzeit nicht zur Verfügung. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass bei einer positiven ökonomischen und finanziellen Entwicklung dieses wichtige Vorhaben weiterverfolgt wird. 

In Ihrer Mail weisen Sie zurecht darauf hin, dass Arbeitgeber die Kinderbetreuung ihrer Beschäftigten auch dann finanziell unterstützen können, wenn diese bereits im schulpflichtigen Alter sind. Anders als bei nicht schulpflichtigen Kindern ist der Zuschuss in diesen Fällen jedoch steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Beschäftigten können aber die Aufwendungen steuermindernd geltend machen. Ab dem Jahr 2025 erfolgte eine Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Als Sonderausgaben können 80 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.800 Euro je Kind und Jahr, für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat und im selben Haushalt lebt, berücksichtigt werden. 

Bund und Länder arbeiten zudem gemeinsam daran, die Qualität und Verlässlichkeit der Betreuungsangebote zu steigern, um die Kinder gut zu fördern, das System der Kindertagesbetreuung krisenfest zu machen und die Rahmenbedingungen für die Fachkräfte zu verbessern. Der Bund unterstützt die Länder und stellt seit 2019 Mittel für die Umsetzung von Qualitätsmaßnahmen zur Verfügung - für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt rund 4 Milliarden Euro für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Die Länder sind verpflichtet, im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes auch Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften zu ergreifen. Es ist geplant, das KiTa-Qualitätsgesetz ab 2027 durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen, in dem bundesweite Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung geregelt werden sollen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 ist ebenfalls beschlossen. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Natürlich bleibt noch manches zu tun. Bund, Länder und Gemeinden werden deshalb weiter daran arbeiten, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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