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Wird es mit der neuen Grundsicherung auch eine Regelung oder Weisung geben, nach der bei einem Rechtskreiswechsel im Zweifel im Interesse vulnerabler Gruppen zu entscheiden ist?

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Frage von Jens A. •

Wird es mit der neuen Grundsicherung auch eine Regelung oder Weisung geben, nach der bei einem Rechtskreiswechsel im Zweifel im Interesse vulnerabler Gruppen zu entscheiden ist?

Ein Beispiel der aktuellen Lebensrealität Betroffener: Nach Begutachtung durch den Berufspsychologischen Service und den Ärztlichen Dienst wird festgestellt, dass jemand wegen seiner psychischen Erkrankung (u.a. rezidivierende Depressionen mittleren Grades, kPTBS und eine Persönlichkeitsstörung) weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann und eine Behinderung droht. Ein Rechtskreiswechsel wird empfohlen, damit der Betroffene sich intensiv einer Therapie widmen kann; er wechselt in den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt. Durch Vermögenszuwachs während des Leistungsbezugs muss er nach drei Monaten zunächst Vermögen aufbrauchen und erhält, ohne dass es eine Untersuchung gegeben hätte, vom Sozialamt ein formloses Schreiben ohne beigefügtes Gutachten oder Rechtsbehelfsbelehrung, in dem mitgeteilt wird, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsfähigkeit festgestellt habe und somit wieder das Jobcenter zuständig sei. Die Unsicherheit verschlimmert seine Lage drastisch. Wem hilft das?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr A.

die Kommission zur Sozialstaatsreform mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände hat 26 Empfehlungen vorgelegt. Diese Kommission hat auch empfohlen zu prüfen, wie Abläufe verbessert und beschleunigt werden können und wie künftig eine Begutachtung ausreichend sein kann. 

Bis Herbst 2026 soll ein Konzept für ein einheitliches Sozialleistungssystem entwickelt werden. Was die konkrete inhaltliche Ausgestaltung angeht, können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. Die Sozialverwaltung in Deutschland ist föderal organisiert, mit Zuständigkeiten auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen. Diese föderale Struktur macht die Umsetzung einer umfassenden Reform besonders anspruchsvoll. Weitere Informationen zur Modernisierung des Sozialstaates finden Sie auf der Website des BMAS:  Umsetzung der Sozialstaatsreform - BMAS

Bis zur Umsetzung dieser Reform dürfte es bei der derzeitigen Rechtslage bleiben. Danach stellt die Agentur für Arbeit (das Jobcenter) fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Dieser Feststellung können aber verschiedene von der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit betroffene Sozialleistungsträger widersprechen. In diesem Fall ist eine für alle Beteiligte bindende gutachterliche Stellungnahme des zuständigen Trägers der Rentenversicherung einzuholen. Danach entscheidet die Agentur für Arbeit erneut aufgrund dieser gutachterlichen Stellungnahme. So kann es passieren, dass es mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung zu unterschiedlichen Feststellungen zur Erwerbsfähigkeit kommt. Für den von Ihnen dargestellten Einzelfall sei jedoch noch darauf hingewiesen, dass mit der zweiten Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit nun jegliche Unsicherheit beseitigt ist. Denn ohne weitreichende Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen wird es bei der nun getroffenen Feststellung bleiben. Auch wenn der Weg dahin sicherlich der kritischen Prüfung bedarf, hilft das Ergebnis durch seine Bindungswirkung allen Beteiligten weiter.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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