Zweckentfremdung des Sondervermögens - Welche Schritte unternehmen Sie, um diese Vorgänge aufzuklären und juristische Konsequenzen zu prüfen?
Sehr geehrte Frau Bas,ifo und IW zeigen, dass das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz massiv zweckentfremdet und zur Deckung des regulären Haushalts genutzt wurde. Das ist ein schwerer Vertrauensbruch und wirkt wie politischer Kreditbetrug. Als SPD-Abgeordnete und Bundestagspräsidentin tragen Sie Verantwortung. Welche Schritte unternehmen Sie, um diese Vorgänge aufzuklären und juristische Konsequenzen zu prüfen? Unterstützen Sie eine unabhängige Untersuchung und Sanktionen für Verantwortliche? Wie wollen Sie sicherstellen, dass künftige Sondervermögen tatsächlich zusätzliche Investitionen ermöglichen? Meine Wahlentscheidung hängt davon ab.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität wurde geschaffen, um zusätzliche Investitionen in die Modernisierung unseres Landes zu ermöglichen – für pünktlichere Züge, verlässlichere Netze, bessere Krankenhäuser und schnellere Verwaltung. Daran halten wir uns. Die Zusätzlichkeit der Investitionen ist rechtlich im Grundgesetz verankert und an eine verbindliche Investitionsquote im Bundeshaushalt gekoppelt. Diese Regel stellt sicher, dass insgesamt mehr investiert wird und nicht einfach Ausgaben verschoben werden.
Die aktuellen Vorwürfe stützen sich vor allem auf Berechnungen, die nicht die gesetzlich festgelegte Definition von Zusätzlichkeit zugrunde legen, sondern eigene Maßstäbe verwenden. Dabei wird häufig ausgeblendet, dass das Sondervermögen erst seit Oktober 2025 tatsächlich genutzt werden kann und große Infrastrukturprojekte naturgemäß lange Planungs- und Genehmigungszeiten haben. Dass Mittel zu Beginn eines solchen Programms langsamer abfließen, ist daher kein ungewöhnlicher Vorgang, sondern entspricht der Realität von Investitionsprojekten.
Wichtig ist: Die Mittel des Sondervermögens müssen eindeutig abgegrenzt, transparent verbucht und strikt zweckgebunden sein. Wir sorgen dafür, dass die Mittel verantwortungsvoll, zielgerichtet und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden. Eine Nutzung als bloße Haushaltsdeckung ist nicht vorgesehen und findet so auch nicht statt. Das Sondervermögen unterliegt strenger parlamentarischer Kontrolle: Der Bundestag entscheidet über den Einsatz der Mittel und der Bundesrechnungshof überprüft deren Verwendung.
Entscheidend ist vor allem die Gesamtentwicklung der Investitionen: Die Investitionsausgaben des Bundes sind schon 2025 deutlich gestiegen (87 Milliarden Euro, ein Plus von 17 Prozent gegenüber 2024) und sollen 2026 auf 120 Milliarden Euro steigen. Genau das ist das Ziel des Sondervermögens – mehr und verlässlichere Investitionen über viele Jahre hinweg, um den Investitionsstau in Deutschland abzubauen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
