Antwort 16.09.2026 von Bärbel Bas SPD
Die Leistungen, die Beamtinnen und Beamte im Pflegefall erhalten, sind grundsätzlich identisch mit denen für Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung.

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Die Leistungen, die Beamtinnen und Beamte im Pflegefall erhalten, sind grundsätzlich identisch mit denen für Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung.
Beiträge, die bis 2004 pauschal versteuert wurden, bleiben im alten System – der daraus stammende Anteil Ihrer Auszahlung ist steuerfrei.
Ich halte das für richtig: Wenn die Finanzlage des Bundes dazu führt, dass wir Sparpakete schnüren müssen, dann müssen wir Abgeordnete auch mit gutem Beispiel vorangehen.