Eine Nachfrage Frau Bas Leider sind Sie auf den Missstand der Besteuerung einer BAV nicht wirklich eingegangen. Bei Abschluss hieß es dass die Auszahlung steuerfrei sei. Wo ist der Vertrauensschutz?

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Bärbel Bas
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Frage von Andre A. •

Eine Nachfrage Frau Bas Leider sind Sie auf den Missstand der Besteuerung einer BAV nicht wirklich eingegangen. Bei Abschluss hieß es dass die Auszahlung steuerfrei sei. Wo ist der Vertrauensschutz?

Sehr geehrte Frau Bas. Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort vom 21.08.26

Auf die eigentliche Frage der sind Sie leider nicht eingegangen.

Wie kann es politisch so geregelt werden, dass die Steuer nicht im Nachhinein das Sparguthaben auffrist und im Endeffekt man weniger rausbekommt als man selber eingezahlt hat. in meinem Fall 14000 Euro.

Also habe ich 20 Jahre vollkommen unsonst gespart.

Da bedarf es einer schnellen Änderung, auch schon für Altverträge. Die Nachbesteuerung würde unter Federführung der SPD eingeführt!

Wann und wie wollen Sie und die SPD dagegen etwas unternehmen?

Was ist mit der SPD die für den "kleinen Mann" da ist? Die Arbeiterpartei.

MfG

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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. 

Ihren konkreten Vertrag kann ich nicht bewerten. Allgemein gilt aber Folgendes:

Bis Ende 2004 wurden Beiträge zu Direktversicherungen üblicherweise pauschal mit 20 Prozent versteuert. Die spätere Kapitalauszahlung blieb dafür steuerfrei. Seit 2005 können auch Direktversicherungen steuerfrei bespart werden, im Gegenzug wird die Auszahlung besteuert. Beide Wege folgen dem gleichen Grundsatz: einmal besteuern, entweder beim Einzahlen oder beim Auszahlen.

Diese Umstellung war nicht rückwirkend. Beiträge, die bis 2004 pauschal versteuert wurden, bleiben im alten System – der daraus stammende Anteil Ihrer Auszahlung ist steuerfrei. Für bestehende Verträge gab es bei der Umstellung zudem die Möglichkeit, bei der Pauschalbesteuerung zu bleiben (dafür mussten Sie sich allerdings seinerzeit aktiv entscheiden). Für die damals geleisteten Beiträge gilt das, was Ihnen bei Abschluss zugesagt wurde, in jedem Fall unverändert fort.

Dass eine einmalige Kapitalauszahlung durch den Steuertarif deutlich stärker belastet wird als eine laufende Rente, hat dabei in der Tat Auswirkungen – zwanzig Jahre Vorsorge treffen in einem einzigen Steuerjahr zusammen. Ob das alte oder das neue System für Sie unter dem Strich günstiger gewesen wäre, hängt von Ihrem Steuersatz im Berufsleben, den Sozialabgaben und der Form der Auszahlung ab. Pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Zu Ihrer Frage, wann wir hier etwas ändern: Eine rückwirkende Steuerfreistellung von Auszahlungen, deren Beiträge schon steuerfrei geblieben sind, liefe darauf hinaus, dass dieses Einkommen überhaupt nie besteuert würde. Das würde nicht zu mehr Steuergerechtigkeit beitragen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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