Soll ein Verstoß des Vertragsstaates gegen die UN-BRK geltend gemacht werden, steht Einzelpersonen die Möglichkeit des Individualbeschwerdeverfahren offen. Voraussetzung hierfür ist u. a. das der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
Um das Thema Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu stärken, hat das BMAS den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet.
Meinen Wissens nach haben sich bislang keine Anhaltspunkte für eine Problematik zum Thema „Machtmissbrauch in der beruflichen Rehabilitation“ ergeben, die eine allgemeine Klärung durch das BMAS oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordern.
Wie Sie zutreffend betonen stellt „Mobbing“ ein relevantes gesellschaftliches Problem mit teils weitreichenden Folgen dar.
Unsere Demokratie lebt nicht nur von Wahlen, sondern vom laufenden Dialog
Das BMAS sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) sind engagiert, die Arbeitsmarktintegration älterer Arbeitsloser weiter zu befördern. Wir empfehlen, dass ältere Arbeitsuchende aktiv die Vermittlungs- und Beratungsleistungen der für sie zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nutzen.