Ich bin mir der besonderen Belange behinderter Menschen wirklich sehr bewusst und auch das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung trägt den berechtigten Interessen schwerbehinderter Menschen Rechnung, da diese regelmäßig früher vorzeitig oder abschlagsfrei eine Altersrente beziehen können als andere Versicherte
Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Den Ergebnissen der Kommission möchte ich nicht vorgreifen.
Wer mich kennt, weiß, dass ich in der Sache lösungsorientiert und kompromissbereit bin. Gleichzeitig bleibe ich deutlich, wenn es um Menschen geht, die keine starke Lobby hinter sich haben. Ihnen eine Stimme zu geben, gehört ebenso zu meinem Auftrag.
Die nachschüssige Auszahlung von Renten hat einen guten Grund. Damit wurde eine Angleichung an den Auszahlungszeitpunkt des im Regelfall vor Renteneintritt erhaltenen Arbeitsentgelts oder auch von Leistungen der Arbeitslosenversicherung erreicht.
Bei der Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau geht es nicht darum, die Generationen gegeneinander auszuspielen. Denn ein angemessenes Rentenniveau nützt am Ende allen.
Unser Entwurf für die neue Grundsicherung sieht ausdrücklich vor, dass gesundheitliche Einschränkungen – einschließlich psychischer Erkrankungen – bei Beratung, Vermittlung in Arbeit und möglichen Leistungskürzungen berücksichtigt werden
