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Antwort 01.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet.

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Antwort 24.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Die Strompreisbremse ist so gestaltet, dass der Großteil, aber nicht der komplette bisherige Verbrauch von privaten Haushalten bei höchstens 40ct/kWh gedeckelt ist.

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Antwort 03.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Auch Nachtspeicherheizungen sind bei der Strompreisbremse mitgedacht, denn die Berechnung des Durchschnittspreises, auf dessen Basis die Erstattung erfolgt, ist für Kundinnen und Kunden mit einem günstigeren Nachttarif sehr vorteilhaft.

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Antwort 31.01.2023 von Bärbel Bas SPD

Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.

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Antwort 02.02.2023 von Bärbel Bas SPD

uch ich unterstütze daher den jetzt vorliegenden, einfach zu handhabenden Vorschlag.

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Antwort 24.01.2023 von Bärbel Bas SPD

Der Härtefallfonds richtet sich an private Haushalte, die 2022 mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben. Wenn Sie selbst die Pellets einkaufen, ist es nicht entscheidend, ob Sie Mieterin oder Eigentümerin sind.