Frage von Regine B. • 09.02.2023
Wer stellt den Antrag auf Heizkostenzuschuß?
Portrait von Bärbel Bas
Antwort 10.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Ampel-Fraktionen im Dezember eine Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen. Dieser richtet sich an private Haushalte, die 2022 mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben. Wenn Sie selbst Öl einkaufen, ist es nicht entscheidend, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

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Antwort 10.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Ja, um einen Antrag stellen zu können, muss ein Härtefall vorliegen. Berücksichtigt werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind. Das bedeutet: Die Kosten müssen sich mehr als verdoppelt haben.

Frage von Frank G. • 06.02.2023
Formular Heizkosten Zuschuß Öl
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Antwort 07.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Die angegebene De-Mail-Mailadresse ermöglicht eine besonders sichere Kommunikation. Wenn diese bei Ihnen nicht funktioniert, können Sie alternativ auch die Mailadresse info@sk.sachsen.de nutzen.

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Antwort 07.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.

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Antwort 07.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.

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Antwort 21.02.2023 von Bärbel Bas SPD

Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der sächsischen Staatsregierung nicht sagen.