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Antwort 03.04.2023 von Bärbel Bas SPD

Auskunft zum Antragsverfahren in Ihrem Bundesland kann Ihnen nur Ihre Landesregierung geben. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden, in Hamburg zum Beispiel über das Bürgerbüro der Senatskanzlei unter:

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Antwort 03.04.2023 von Bärbel Bas SPD

Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse [...] bedarf es einer Bund-Länder-Vereinbarung [...]. Bund und Länder haben sich nun gemeinsamen in einer solchen Vereinbarung auf die Auszahlungsmodalitäten verständigt.

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Antwort 24.04.2023 von Bärbel Bas SPD

Einen neuen Erkenntnisstand zu den noch offenen Prüf- und Sanktionsverfahren der Abgeordneten gibt es nicht.

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Antwort 28.03.2023 von Bärbel Bas SPD

Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

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Antwort 28.03.2023 von Bärbel Bas SPD

Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Frage von Phillip B. • 25.03.2023
Wird der Rundfunkbeitrag auf 25 Euro erhöht?
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Antwort 03.04.2023 von Bärbel Bas SPD

Über die Finanzierung der Rundfunkanstalten bestimmen nicht diese selbst, sondern eine unabhängige Expertenkommission (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF) sowie die Landesparlamente der 16 Bundesländer.