Sofern ein geeigneter Nachweis erbracht werden kann, dass die Bestellung des Energieträgers im Erstattungszeitraum liegt (zum Beispiel Ausweisung des Bestelldatums auf der Rechnung) und die Lieferung des Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte, können auch diese Rechnungen berücksichtigt werden.
Die Covid-19-Pandemie hat sehr deutlich gemacht, dass Viren nicht an Grenzen halt machen und wie wichtig es ist, grenzüberschreitenden Gesundheitsrisiken gemeinsam und global zu begegnen.
Die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Fragen sind meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich Recht.
Was Ihre konkrete Frage zu einem bundesweiten Referendum betrifft: Ich wünsche mir ein starkes und selbstbewusstes Parlament, das unseren Staat und unsere Gesellschaft aus eigener Kraft mutig modernisiert.
Mehr Bürgernähe war schon immer mein Ziel als Bundestagsabgeordnete.
In Anbetracht der heutigen Globalisierung verflechten sich oft die Probleme und Herausforderungen der Menschen innerhalb Deutschlands eng mit denen der Menschen außerhalb unseres Staates.