Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet unser Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernelement unseres Sozialstaates. Gleichzeitig ist ein ebenso wichtiges Kernelement unseres Sozialstaates: Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss umgekehrt auch aktiv daran mitwirken, finanziell möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen und den eigenen Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen zu können. In erster Linie sind die Leistungsbeziehenden also selbst gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.
Die Teilhabe von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsleben ist mir ein großes Anliegen
Die Anpassung der Beamtenalimentation an die verfassungsgerichtlichen Vorgaben sowie die Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen steht noch aus.
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente zu verbessern. Ziel des Vorhabens ist es, Anreize für Witwen und Witwer zu erhöhen, eine bestehende Erwerbstätigkeit auszuweiten oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
In den Koalitionsverhandlungen mit der Union konnte hierzu keine Einigung erzielt werden. Eine solche Regelung zählt daher derzeit nicht zu den Vorhaben der Bundesregierung.
Die SPD nimmt in keiner Weise Einfluss auf die redaktionelle Arbeit des Norddeutschen Rundfunks (NDR) oder anderer öffentlich-rechtlicher Medien.
