(...) "Generell gilt: benutzen Sie elektrische Zigaretten nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) erkrankt sind. Der freigesetzte Dampf kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen. Verwenden Sie das Produkt auf keinen Fall, wenn eines dieser Symptome bei Ihnen auftritt! (...)
(...) Die E-Zigarette wird häufig als "gesunde" Alternative zum Tabakkonsum beworben und auch von Ihnen so empfunden. Doch man weiß kaum etwas über die Inhaltsstoffe der Liquids, und die gesundheitlicher Risiken sind ungeklärt. Klar ist, Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. (...)
(...) Ich kenne keine Studie über die Wirkungslosigkeit von Nikotinpflastern sondern hörte nur von gegenteiligen Ergebnissen. Es gibt jedoch auch nach dem Arzneimittelgesetz zugelassene Sprays und Inhalatoren. (...)
(...) Vielleicht sollte ich ergänzen, dass es mir nicht um ein grundsätzliches Verbot von Liquids geht sondern darum, dass derzeit ihre Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz beantragt werden muss. (...)
(...) Was den Bühnenrauch betrifft, bitte ich Sie, Ihre Frage an das zuständige Ministerium für Verbraucherschutz zu stellen. Ich habe Ihr Anliegen dorthin weitergeleitet, weil unser Ministerium für diesen Bereich nicht zuständig ist. (...)