Frage an Beate Merk bezüglich Recht

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Beate Merk
CSU
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Frage von Samson Z. •

Frage an Beate Merk von Samson Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Dr. Merk,

Ich habe den Fall Herr Mollath genau beobachtet, soweit es mir möglich war.
Ich hoffe Sie Antworten einem CSU Mitglied.
Das Interview im öffentlich rechtlichen Fernsehen hatte mich sehr nachdenklich gemacht.
Ihre Körperhaltung sprach Bände. Sie sagten, Herr Mollath ist für die Öffentlichkeit ein gefährlicher Mann.
Woran stützte Ihre Aussage?
Zweitens, im Landtag wurde immer der Fall Herr M. genannt. Warum wurde im Fall Herr M. nicht Herr Mollath beim richtigen Namen genannt?

Ist es nicht Zeit das Rechtssystem in jetziger Fassung auf den Prüfstein zusetzen?
Das Rechtssystem von Altlasten auszumisten und bessere Schutzmechanismen für Fehlurteile einzusetzen? Wenn die Hürden so groß sind, dann stimmt irgendetwas nicht.
Der Fall Herr Mollath ist nach meinen bescheidenen Nachforschungen kein Einzelfall.
Daher denke ich, bestimmt auch viele andere Bürger, dass hier auf alle Fälle Handlungsbedarf besteht.
Die Gerichte würden auch deutlich entlastet werden, denn jede Kleinigkeit muss nicht immer vor das Gericht. Hier würden Schlichtungsstellen viel mehr bringen als immer gleich vor das Gericht zu gehen.
Das Menschliche Miteinander muss noch mehr gefördert werden, als wie bisher.
Das gleiche gilt auch für Polizeieinsätze.

Dann würde auch eine zeitlich begrenzte Berufung von Richtern eventuell viele Probleme der Befangenheit lösen. Könnet ein Ansatz sein.

Mit freundlichen Grüßen
Zimmermann Samson

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Fall Mollath. In meinen Aussagen zur Gefährlichkeit des Herrn Mollath habe ich auf die Feststellungen des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth sowie die späteren Gerichtsentscheidungen hinsichtlich der Fortdauer der Unterbringung verwiesen: Anlass für die Unter-bringung war in erster Linie die gefährliche Körperverletzung gegen seine damalige Ehefrau; in zweiter Linie waren es massive Sachbeschädigungen sowie die eineinhalbstündige Freiheitsberaubung seiner Ehefrau. Die Gerichte stellten fest, dass aufgrund der Erkrankung von Herrn Mollath weitere derartige Taten zu befürchten seien und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sei.

Sofern im Bayerischen Landtag teilweise von Herrn M. gesprochen wurde, er-folgte dies, um den Grundsätzen des Persönlichkeitsschutzes Rechnung zu tragen:

Im Hinblick auf die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen für Streitschlich-tung weise ich darauf hin, dass in den vergangenen Jahren vermehrt Elemente der Streitschlichtung in die Prozessordnungen aufgenommen wurden, um auch eine schnellere Lösung der den Gerichten zugetragenen Fälle zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL