Frage an Beate Merk bezüglich Recht

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Beate Merk
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Frage von Robert S. •

Frage an Beate Merk von Robert S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk

Frau RAin Lorenz-Löblein teilt auf dieser Internetseite

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

unter # 138 mit, dass die Strafanzeige gegen eventuell Beteiligte im Fall Gustl Mollath an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben wurde.

Unter # 144 teilt sie mit, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg 2 Aktenzeichen bekannt gegeben hat.

Bei einem Aktenzeichen dürfte es sich dabei um die Strafanzeige des Herrn RA Strate handeln, dessen Aufnahme von Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Augsburg abgelehnt hat.

Die Beschwerde des Herrn Strate erfolgte noch am selben Tag. Zu diesem Komplex nun meine Fragen.

1.) Wer bearbeitet nun die Beschwerde des Herrn RA Strate gegen die Nichtermittlung duch die Staatsanwaltschaft Augsburg.

2.) Über die andere Strafanzeige ist derzeit überhaupt nichts bekannt, außer dass Frau RAin Lorenz-Löblein von einem Aktenzeichen Kenntnis hat. Wie weit ist diese Strafanzeige inzwischen gediehen?

3.) Da RA Schmid Sie in seiner Strafanzeige der Falschaussage u. a. beschuldigt, müsste die Staatsanwaltschaft Augsburg inzwischen doch auch die Aufhebung der Imunität Ihrer Person beantragt haben, unabhängig davon, ob an den Vorwürfen etwas dran ist, oder nicht. Hat die Staatsanwaltschaft Augsburg bereits die Aufhebeung der Imunität Ihrer POerson beantragt? Wenn ja, wann? Bei Ihrem Parteikollegen, Herrn Georg Schmid, war der Antrag auf Aufhebung seiner Imunität innerhalb weniger Tage fertig. Nach 5 Monaten müsste auch ein Antrag auf Aufhebung Ihrer Person erfolgt sein. Wie stehen sie als Justizministerin dazu?

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stegmann,

zu Ihren Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Augsburg von der Generalstaatsanwaltschaft München bearbeitet werden. Im Übrigen bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass Dritten Auskünfte zu einem konkreten Ermittlungsverfahren nicht erteilt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL