Frage an Beate Merk bezüglich Recht

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Beate Merk
CSU
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Frage von Dominik P. •

Frage an Beate Merk von Dominik P. bezüglich Recht

Guten Tag Frau Merk,

bezüglich des neuesten Vorganges im Fall Mollath bin ich erneut ratlos. Der Gutachter scheint nicht in der Lage zu sein, ein Gutachten abzugeben.

Warum weicht man nicht auf einen anderen Gutachter aus?

Wenn man den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" heranzieht, so sollte durch die Weigerung eines Gutachters ein Gutachten zur Gefährlichkeit abzugeben, folgernd der Angeklagte als unschuldig gelten!

Bitte bringen Sie diesen Justitzzirkus endlich auf eine Spur, die einer weltweit geachteten Nation gerecht wird.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Papa,

zu Ihrer Anfrage vom 13. Juni 2013 teile ich Ihnen mit, dass gegen die von Ihnen angesprochene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zur Verfügung steht, so dass dem übergeordneten Oberlandesgericht eine Überprüfung der Entscheidung ermöglicht werden kann. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gewähr-leisteten Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit ist eine Einflussnahme der Verwaltung auf die rechtsprechende Gewalt nicht möglich.

Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass ich inzwischen im zum Fall Mollath eingerichteten Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags umfassend ausgesagt und dabei auch zu allen Vorwürfen Stellung genommen habe, die in dieser Sache immer wieder erhoben wurden und werden. Dies betrifft auch die Vorwürfe, die in zwei Beiträgen der ARD-Sendung "Report Mainz" und in einer ausführlichen Reportage in der ARD vorgebracht wurden.

Auf meine Weisung hin hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 18. März 2013 einen Wiederaufnahmeantrag zum Fall Mollath beim Landgericht Regensburg eingereicht. Damit wurden die entscheidenden Weichen für eine Neubewertung des gesamten Falles gestellt. Nun hat das zuvor mit der Ange-legenheit nicht befasste Landgericht Regensburg in richterlicher Unabhängigkeit über die Wiederaufnahme des Verfahrens zu entscheiden. Gegenstand des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft sind u. a. auch die Vorgänge im Zusammenhang mit dem von Frau Mollath vorgelegten Attest. Die Entscheidung des unabhängigen Gerichts ist nun abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL