Auf welcher Rechtsgrundlage gründet sich die Zuständigkeit des Flughafens, über Anträge der Anwohner auf baulichen Lärmschutz zu entscheiden

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Benjamin Raschke
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Frage von Jörg P. •

Auf welcher Rechtsgrundlage gründet sich die Zuständigkeit des Flughafens, über Anträge der Anwohner auf baulichen Lärmschutz zu entscheiden

Nach § 10 des Fluglärmgesetzes ist hierfür eine Behörde zuständig. Eine solche Behörde ist in Brandenburg bisher nicht in Erscheinung getreten. Wenn einer privaten oder einer juristischen Person diese Zuständigkeit übertragen wird, so bedarf es einer „Beleihung“ (§ 16 LOG in Brandenburg). Für eine Beleihung in Fluglärmangelegenheiten wäre aber der Flughafen ausgeschlossen, da er in dieser Angelegenheit ein Beteiligter ist. 3 Jahre nach Eröffnung BER, besteht nur Einigkeit zum Nachteil der Bürger - 4 % haben Schallschutz
https://www.maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/schallschutz-debakel-am-ber-senat-sieht-schuld-bei-anwohnern-bvbb-uebt-kritik-ER3LG32E7RE75JZJOANLREOUPU.html?utm_medium=E-Mailing&utm_source=Newsletter&utm_campaign=MAZ-Kompakt-Newsletter&utm_content=Artikel
Wie sehen Sie die Position aus Ihrer Sicht und was kann man mit Ihre Hilfe tun, damit man diese menschenverachtende Belastung überlebt, obwohl Sie Selbstversuche geführt haben ?

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen vom 13.08.2004 hat festgelegt, dass die Flughafengesellschaft den baulichen Schallschutz selbst einbauen lassen kann ODER diesen auf Antrag erstattet, wobei sich der FBB für das Antragsverfahren entschieden hat. Mit der mehr als zögerlichen Umsetzung des Verfahrens sind wir – Bündnis 90 / Die Grünen – mehr als unzufrieden. Von den 26.500 Haushalten mit Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen haben etwa 22.500 einen Antrag gestellt. Bis jetzt haben allerdings nur 2170 Haushalte einen (Teil-)Schallschutz erhalten (Bündnisgrüne Anfrage im Landtag Brandenburg mit Antwort im August 2023). Ende Oktober 2025 können noch Anträge gestellt werden. Eine aktuelle Anfrage zur Umsetzung und Kontrolle des Schallschutzprogrammes haben meine Fraktionskollegen – Thomas von Gizycki und Clemens Rostock – Ende Oktober gestellt und wir erwarten die Antwort in ca. zwei Wochen. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_8600/8656.pdf Insofern Sie selbst von Schwierigkeiten bei der Beantragung und Bewilligung von Schallschutz betroffen sind, kann ggf. die Schallschutzberatung beim Landkreis Teltow-Fläming weiterhelfen.

Das FluLärmG ist übergeordnet und gilt in jedem Fall. Der durch den Planfeststellungsbeschluss festgelegte Schallschutz ist allerdings weitreichender, weshalb wir im Landtag darauf drängen, dass die Flughafengesellschaft ihrer Verpflichtung nachkommt und den baulichen Schallschutz bewilligt und bezahlt. Weiterhin fordern wir immer wieder die Einhaltung der Nachtruhe ein.

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