Frage an Bernd Murschel bezüglich Innere Sicherheit

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Bernd Murschel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Maria Theresia B. •

Frage an Bernd Murschel von Maria Theresia B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Murschel!

Zu den Funktürmen für den digitalen Behördenfunk(BOS), die zur Zeit in ganz Baden-Württemberg errichtet werden, habe ich folgende Fragen:

1.)Welche Behörde nimmt in Baden-Württemberg die Schadenersatzanträge der Bürger entgegen, die einen materiellen Schaden durch die Errichtung eines Funkturmes in der unmittelbaren Nähe ihrer Immobilie erleiden (siehe Dokumentation "Für zukunftsfähige Funktechnologien", Kapitel 4.5 "Wertminderung von Immobilien", Seite 25, Hrsg.: BUND Deutschland e.V.,Oktober 2008, Band 46, im Internet bei http://www.bund.net einsehbar).

2.)Welchen Geldbetrag hat der Landtag im Haushalt für das Jahr 2010 vorgesehen für solche
Entschädigungszahlungen an die Bürger?

3.)Wie schätzen Sie persönlich das sogenannte Wissenschaftliche Rest-Risiko(WRR) ein,
das von solchen BOS-Funktürmen möglicherweise für die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen könnte(Krebsrisiko, Leukämierisiko, Missbildungsrisiko für Ungeborene, zur Literatur, siehe ebenfalls unter der oben angegebenen Literatur-Quelle)?

Hochachtungsvoll

Maria Theresia Bauer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Bauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zur Umsetzung des bundesweiten flächendeckenden Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauflagen (BOS) sind im Landkreis Böblingen 15 neue Mobilfunkanlagen notwendig. Dies ergibt sich aus meiner Kleinen Anfrage vom März 2009 ((Drs.14/4255: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/4000/14_4255_D.PDF ).

Wie das Innenministerium mitteilt, ist Ziel des Netzaufbaus, „möglichst umfangreich vorhandene Funkstandorte zu nutzen.“. Im Landkreis Böblingen können acht bestehende Mobilfunkstandorte von gewerblichen Mobilfunkanbietern bzw. bestehende Antennenträger des Landes mit genutzt werden. Im Jahr 2009 hatte ich wegen eines geplanten neuen Mobilfunkmastes in Leonberg beim Innenministerium interveniert. In diesem Fall konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden und ein bestehender Mast mitgenutzt werden.

So viel zum Hintergrund des BOS-Aufbaus im Landkreis Böblingen. Nun möchte ich auf Ihre konkreten Fragen eingehen. Beim Ausbau des Mobilfunknetzes (konventionell wie auch BOS) kommt es immer wieder zu Konflikten mit Bürgern, die eine Gefährdung durch Strahlung befürchten. Ich nehme diese Befürchtungen ernst, da wir zu wenige wissenschaftliche Erkenntnisse über die Langzeiteinwirkung dieser Strahlen haben. Mir geht es darum, die Emissionen von Mobilfunkmasten möglichst weit zu reduzieren und z.B. Standards wie in der Schweiz gültig anzuwenden. Der Bundesgesetzgeber hat Antennenanlagen unterhalb einer gewissen Größe genehmigungsfrei gestellt. Damit hat er einseitig die Mobilfunkunternehmer gestärkt, den Kommunen aber nahezu jeglichen Gestaltungsspielraum genommen. Sinnvoll wären dagegen Mobilfunkvorsorgekonzepte in den Kommunen, um einen Wildwuchs von Antennenmasten zu verhindern und eine Minimierung der Strahlung zu erreichen. Vom Innenministerium wurde mir bei meinen Recherchen im Fall Leonberg versichert, dass die Abstrahlung eines BOS-Funkturms (wegen der gerichteten Abstrahlung) eine geringere Gefährdung beinhalte als beim konventionellen Mobilfunk.

Das Land Baden-Württemberg hat weder einen Geldbetrag noch einen Haushaltstitel um Entschädigungszahlungen an Bürger zu leisten. Mögliche Klagen müssen sich gegen den Betreiber der Mobilfunkanlage richten, beim BOS-Digitalfunk kann dies in Einzelfällen auch die öffentliche Hand sein. Ihre Frage nach dem Wissenschaftlichen Rest-Risiko ist auch eine Frage in der Abwägung zwischen Nutzung der Funktechnologie und dem notwendigen Gesundheitsschutz. Minimierung der Strahlung, Bündelung der Mobilfunkanbieter und der Funkmasten sowie eine begleitende Forschung sind für mich die wichtigsten Aufgaben beim Mobilfunk.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd Murschel