Frage an Bernd Murschel bezüglich Innere Sicherheit

Portrait von Bernd Murschel
Bernd Murschel
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bernd Murschel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Helmut E. •

Frage an Bernd Murschel von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Dr. MURSCHEL!

Gelten die Amok-Sicherheits-Richtlinien mit baulichen Sicherheitsmassnahmen, an Schulen in Baden-Württemberg, in gleichem Mass wie für weiterführende Schulen
auch für reine Grundschulen(nur Klassen 1-4) oder spart das
Land, bzw. die Kommunen hier auf Kosten der Jüngsten?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen
H. Epple

Portrait von Bernd Murschel
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2012 alle Schulen des Landes mit so genannten „Pagern“ ausgerüstet. Damit wird eine Empfehlung des Expertenkreises Amok und des Sonderausschusses des Landtags umgesetzt. Die Anschaffungskosten für die rund 4.800 Geräte an allen Schulen in Höhe von mehr als einer halben Millionen Euro hat das Land übernommen. Im gleichen Jahr wurde die „Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, des Innenministeriums und des Umweltministeriums über das Verhalten an Schulen bei Gewaltvorfällen und Schadensereignissen“ als Hilfestellung für die Schulträger und die Schulen herausgegeben. Darin wird dem Schulträger empfohlen, in den Schulen neben den elektrischen Alarmeinrichtungen eine Lautsprecheranlage und eine netzunabhängige Einrichtung und ein netzunabhängiges Rundfunkgerät bereitzuhalten. Es muss sichergestellt sein, dass eine Alarmierungseinrichtung (z.B. Notfalltelefon) vorhanden und für die Lehrkräfte jederzeit zugänglich ist.

Der Expertenkreis Amok hat zudem zahlreiche Empfehlungen für die Schulträger, also die Kommunen, herausgegeben. So sollen die Schulträger Brand-, Überfall-, Einbruchmeldeanlagen, Wächterkontrollanlagen, Zugangskontroll- und Raumbeobachtungsanlagen bei Neubauten in Erwägung ziehen. Ausdrücklich als förderfähig durch das Land werden „intelligente Sicherheitsanlagen“ genannt. Damit sollen Amoktaten verhindert werden.

Es gibt dahingehend keine unterschiedliche Behandlung der Schulen in Baden-Württemberg, wobei der Schulträger vor Ort sicherlich auf die lokal vorhandenen Gefahrenpotentiale an den verschiedenen Schultypen reagieren wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd Murschel