Warum werden hohe Investitions- und Ausbildungskosten auf Pflegeheimbewohner abgewälzt?
Ich lese die Anregung, dass die Investionskostenumlagen, die Bewohner von Pflegeheimen zu zahlen haben, vom Staat übernommen werden sollten, um Heimbewohner zu entlasten. Ich frage mich, warum die Heime überhaupt diese Kosten den Bewohnern, geschweige denn dem Staat, in Rechnung stellen. Die Bewohner sind Mieter, nicht Eigentümer!! Jeder normale Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten Renovierungen vorzunehmen, um seine Immobilie zu erhalten. Er darf diese Summen NICHT den Mietern in Rechnung stellen - nur die Heime sanieren sich auf Kosten der Bewohner! Und die und die Pflegeversicherung zahlen ja bereits Miete und Pflegeaufwand. Dazu kommt noch eine Ausbildungsumlage, die die Heime den Bewohnern in Rechnung stellen. Die Vergütung seiner Azubis muss der Arbeitgeber übernehmen!! Die Pflegeheime sind das Perpetuum mobile - sie finanzieren/sanieren sich aus sich selbst heraus - und die Bewohner sind meist auf Sozialhilfe, also wieder Staat, angewiesen.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Kritik ist nachvollziehbar und berührt einen Kern der Pflegefinanzierung in Deutschland. Tatsächlich unterscheidet sich die Situation von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern rechtlich erheblich von der eines normalen Mietverhältnisses. Pflegeheime dürfen Investitionskosten deshalb gesondert berechnen, weil sie nach geltendem Recht nicht als klassische Vermieter gelten.
Die gesetzliche Grundlage für die Umlage von Investitionskosten in Pflegeheimen findet sich im § 82 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) („Finanzierung der Pflegeeinrichtungen“). Dort ist festgelegt, dass Pflegeeinrichtungen die nicht durch öffentliche Förderung gedeckten betrieblich notwendigen Investitionskosten gesondert berechnen dürfen. Da die Bundesländer immer weniger ihrer Verpflichtung nach Investitionsförderung der Heime nachkommen, sind diese immer mehr gezwungen, die Kosten auf die Bewohner umzulegen. Aber: 2017 wurde im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes unter anderem das Tatsächlichkeitsprinzip eingeführt, wonach Heime nur die tatsächlich entstandenen Investitionskosten abrechnen dürfen.
Ganz grundsätzlich sind die Kosten vor allem für Pflegepersonal, aber auch für Unterkunft und Verpflegung in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegen deutlich höher als die Eigenbeteiligung, die sich mit der Kostensteigerung aber ebenfalls erhöht hat. Mit der Pflegereform 2023, die stufenweise bis 2028 umgesetzt wird, hat die Bundesregierung auf die steigenden Kosten reagiert, um u.a. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. So zahlt die Pflegeversicherung zum Eigenanteil einen Zuschuss, der mit der Aufenthaltsdauer im Heim steigt. Je länger eine pflegebedürftige Person also im Heim lebt, desto geringer wird ihr Eigenanteil. Seit Januar 2024 gilt: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 Prozent zum Eigenanteil bei, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Da nicht alle Pflegebedürftigen die Eigenbeteiligung pro Monat für einen Heimplatz selbst aufbringen können, haben wir 2019 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zudem einen wichtigen Schritt zur Entlastung Pflegender gemacht. Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro (für Alleinstehende) verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.
Auch zukünftig setzen wir uns als SPD dafür ein, dass die Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch weiterentwickelt wird. Eine stabile Pflegeversicherung bleibt ein wesentlicher Bestandteil unseres Sozialstaats.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel, MdB
