Welche Reformen planen Sie bei Integrationspflichten, Deutschkursen, Arbeitsverpflichtung für Leistungsbezieher und Abschiebungen von Straftätern?

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Bernd Rützel
SPD
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Frage von Rüdiger B. •

Welche Reformen planen Sie bei Integrationspflichten, Deutschkursen, Arbeitsverpflichtung für Leistungsbezieher und Abschiebungen von Straftätern?

Sehr geehrter Herr Rützel, viele Bürgerinnen und Bürger nehmen wahr, dass neu eingereiste Menschen in Deutschland relativ schnell staatliche Leistungen erhalten, während gleichzeitig die Anforderungen an langjährig Beitragszahlende steigen und Kommunen stark belastet sind.

Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass Integrationspflichten konsequent umgesetzt werden: verbindliche Deutschkenntnisse, Teilnahme an Kursen, Einhaltung unserer Gesetze und klare Mitwirkungspflichten.

Ebenso halte ich eine Arbeitsverpflichtung für Leistungsbezieher – sofern gesundheitlich möglich – für sinnvoll, um Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Darüber hinaus sehe ich Reformbedarf beim Asylbewerberleistungsgesetz sowie bei Abschiebungen von Straftätern, insbesondere durch bessere Identitätsklärung und verbindliche Kooperation mit Herkunftsstaaten.

Ich bitte um eine sachliche Stellungnahme.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihr Fragen. Ein sachlicher Dialog über die Fragen, wie wir unseren Sozialstaat fair gestalten und Zuwanderung ordnen, ist für meine Arbeit im Deutschen Bundestag von zentraler Bedeutung.

Bezüglich einer Arbeitsverpflichtung für Leistungsbezieher gilt, dass die rechtlichen Instrumente in Deutschland bereits vorhanden sind. Nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) haben Kommunen schon seit langem die Handhabe, Geflüchteten im laufenden Verfahren gemeinnützige Arbeit verpflichtend zuzuweisen. Für Empfänger von Grundsicherung besteht diese Möglichkeit über Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II. Neue Gesetze sind hierfür nicht nötig. Es kommt auf die Umsetzung durch die Behörden vor Ort an, die natürlich prüfen müssen, ob sich das für sie lohnt.

Meine Vermutung ist, dass von dieser Möglichkeit wenig Gebrauch gemacht wird, weil Menschen, die zu uns kommen, sich in den meisten Fällen ohnehin von sich aus integrieren wollen. Und dazu gehört natürlich auch Arbeit. Der Beschäftigtenzuwachs der letzten Jahre beruht statistisch gesehen ausschließlich auf der Erwerbstätigkeit von Menschen, die aus dem Ausland zu uns gekommen sind.Das hat auch den Sozialversicherungen Rekordeinnahmen beschert. Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie sehr unsere Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme auf Migration angewiesen sind. Rund 27 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland haben eine Einwanderungsgeschichte. Zugewanderte Arbeitskräfte arbeiten besonders häufig in Engpassberufen. Sie stellen 56 Prozent der Beschäftigten in der Gastronomie, 51 Prozent im Gerüstbau und 33 Prozent, also jeden dritten Arbeitsplatz, in der Alten- und Krankenpflege. Ohne sie ließe sich die pflegerische und wirtschaftliche Grundversorgung nicht aufrechterhalten.

Unser Ansatz basiert daher auf der konsequenten Anwendung des bestehenden Rechtsstaates: Wer Integrations- und Sprachkurse ohne triftigen Grund verweigert, muss mit den gesetzlich verankerten Leistungsminderungen rechnen. Ebenso gehört zur Rechtsstaatlichkeit, dass ausreisepflichtige Straftäter unser Land verlassen müssen. Dafür wurden die behördlichen Rahmenbedingungen zur Identitätsklärung präzisiert und Vereinbarungen mit den Herkunftsstaaten ausgebaut. Wenn Sie Detailfragen zu Abschiebungen haben, bitte ich Sie, sich an die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker aus der Innenpolitik zu wenden.

Das Ziel sozialdemokratischer Politik bleibt ein verlässliches System, das klare Regeln einfordert, aber gleichzeitig den unschätzbaren Beitrag anerkennt, den Millionen zugewanderte Menschen tagtäglich für den Wohlstand unseres Landes leisten.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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