Frage an Bernd Siebert bezüglich Soziale Sicherung

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Bernd Siebert
CDU
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Frage von Harald H. •

Frage an Bernd Siebert von Harald H. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Siebert,

ich hätte eine Frage zu dem „Versorgungsausgleichsregelungen unter Berücksichtigung der besonderen Altersgrenze“ z.B. Polizei, Sodaten u. andere

1. Frage:
Wie stehen Sie zu der Thematik allgemein?

2. Frage:
Wie ist die Position Ihrer Partei zu diesem Thema?

3 Frage:
Wie stehen Sie zu der Aussage: Gefühl für die betroffenen Soldaten und Beamten, „abgezockt“ zu werden, da sie eine besondere Altersgrenze nicht zu vertreten haben, „billig abgeschoben“ werden und den aufgezeigten Belastungen voll ausgesetzt werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Bisher war ich CDU Wähler, allerdings nach 4 Jahre Regierungszeit, eine Pensionsherabsetzung und das Gefühl von seinem Dienstherr alleingelassen zu werden ist frustrierend.
Persönlich neige ich dieses Jahr zum Nichtwählen oder einer Randpartei meine Stimme zu geben. Ich hoffe Sie bzw Ihre Antwort kann mich dazu bewegen meine Stimme nicht zu verschenken...

Hochachtungsvoll

Harald Hördt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hördt,

mir ist das Thema sehr gut bekannt. Es ist ein an sich stimmiges Prinzip: Der Versorgungsausgleich beruht auf dem Gedanken, dass die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte das Ergebnis einer partnerschaftlichen Lebensleistung der Eheleute sind, an der bei Auflösung der Ehe beide gleichermaßen teilhaben sollen. Er schafft insbesondere für den ausgleichsberechtigten Ehepartner eine eigenständige Versorgung. Gleichzeitig mindert er aber dauerhaft den Versorgungsanspruch des Ausgleichspflichtigen, indem dessen Versorgung gekürzt wird. Dem Versorgungsträger erwächst aus den Regelungen über den Versorgungsausgleich im Ergebnis kein Vorteil, da dieser durch den Versorgungsausgleich auch verpflichtet wird, dem Ausgleichsberechtigten bereits dann Rentenleistungen zu gewähren, wenn sich der Ausgleichspflichtige noch im aktiven Dienst befindet und damit noch keine Kürzung der Versorgungsbezüge erfolgt. Der Gesetzgeber hat dadurch erreicht, dass der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich insgesamt gesehen kostenneutral geregelt ist. Das heißt im Ergebnis, dass Scheidungsfolgen nicht aus Steuermitteln finanziert werden müssen. Diese Regelung halte ich prinzipiell für sinnvoll.

Da ich jedoch aus meiner langjährigen Arbeit im Verteidigungsausschuss die Besonderheiten und Härten des Soldatenberufs sehr gut kenne, bin ich der Meinung, dass wir die aktuelle Situation so nicht stehen lassen können. Unterschiedliche Lösungsansätze sind denkbar. Eine generelle Überprüfung der Hinzuverdienstgrenzen böte sich beispielsweise an. Denn gerade diese Beschränkung ist in einer Zeit von Fachkräftemangel und demografischer Verschiebungen ein Anachronismus. Auch die Besonderheiten des Soldatenberufs können meiner Ansicht nach eine spezielle Regelung für Fälle wie Ihren rechtfertigen.

Sie haben Recht, wenn Sie anmerken, dass der Dienstherr unter Umständen ein Interesse daran hat, Einzelne vorzeitig in den Ruhestand zu entlassen und hierbei keine zusätzlichen Härten für die Betroffenen entstehen dürfen. Ich persönlich bin daher der Meinung, dass hier in der nächsten Legislaturperiode etwas im Sinne der Betroffenen getan werden muss. Sie können sich jedenfalls sicher sein, dass ich an der Thematik dranbleiben werde.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Siebert MdB