Frage an Bettina Bliebenich bezüglich Recht

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Bettina Bliebenich
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Frage an Bettina Bliebenich von Friedrich H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bliebenich,

trotz Ihrer offensichtlich konstanten Weigerung, Fragen zu beantworten, richtige ich die folgenden vier Fragen an Sie. Ich möchte sicherstellen, dass Sie wenigstens zum Teil auf der Höhe aktueller Fragestellungen in Hamburg rund um den Staatskirchenvertrag sind.

In der WELT vom 11.5.05 ging es um die Kita-Finanzierung: "Kita-Finanzierung: Kirchen wollen geringeren Eigenanteil" - Die Hamburger Sozialbehörde widersprach der Kirchenforderung mit den Hinweisen: "Zum einen habe die Kirche über die Jahre immer mehr staatliche Zuschüsse erhalten. Zum anderen sei die Kirche durch die Kirchensteuer privilegiert".

Frage 1: Stimmen Sie den Aussagen Ihrer Sozialbehörde zu?

Frage 2: Welche Position nehmen Sie ein angesichts der laufenden Verhandlungen zum Staatskirchenvertrag ein, in dem es auch um solche Forderungen der Kirchen geht?

Frage 3: Wissen Sie, dass der Staat auf mehr als 3,5 Mrd. Euro an Steuereinnahmen verzichtet, weil die Kirchensteuer in unbegrenzter Höhe abzugsfähig ist?

Frage 4: Ist Ihnen bekannt, dass die Kirchen ihrerseits nur ca. 10% der Kirchensteuer (das sind ca. 0,85 Mrd. Euro) in Soziale Dienste investieren.

Zu den letzten beiden Fragen finden Sie weiterführende Informationen unter www.kirchensteuern.de/Texte/Kirchenfinanzierung.htm

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann, 2.Vors.
Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V.
www.kirchensteuern.de

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