Frage an Bettina Brück bezüglich Verkehr

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Bettina Brück
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Frage von Nils G. •

Frage an Bettina Brück von Nils G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Brück,

seit fast 20 Jahren wird die Reaktivierung der Bahnstrecke Langenlonsheim – Flughafen Hahn im regelmäßigen Schienenpersonennahverkehr angekündigt. Immer wieder wird das Vorhaben seither verschoben. Ein schienengebundener Nahverkehr ist eine Bereicherung für die Region und eine Aufwertung für die Orte entlang der Strecke.

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es:
„Die Reaktivierung von Schienenstrecken ist ein wichtiger Bestandteil des Zukunftskonzeptes Rheinland-Pfalz-Takt 2015. Bei der Reaktivierung der Hunsrückbahn von Langenlonsheim zum Flughafen Hahn werden wir die Verbesserung der regionalen Erschließungsfunktion prüfen. Die derzeitige Umsetzung wird fortgesetzt. […]Um die Option zur Reaktivierung von Strecken auch in Zukunft zu erhalten, gilt der Grundsatz: „Trassensicherung vor Entwidmung“.
Trotzdem gibt es derzeit keine verlässliche Aussage darüber, wann der erste Zug zum Flughafen fährt. Stattdessen wurde ein unnötiges Planfeststellungsverfahren für die Gesamtstrecke eingeleitet. Da die Strecke aber unter Bestandsschutz steht, hätte es ausgereicht, ein solches Verfahren nur für die neuen zweigleisigen Abschnitte zu eröffnen. Man hat den Eindruck, die Landesregierung bemüht sich, möglichst viele Klagen und Einsprüche zu dem Vorhaben zu provozieren. Werden über ein Planfeststellungsverfahren die Hürden für eine Reaktivierung so hoch gesetzt, dass das Projekt unwirtschaftlich wird, kann die Politik das Ganze schließlich gesichtswahrend beerdigen.

Wie stehen Sie zu dem Planfeststellungsverfahren der Bahn zum Hahn? Welche Schwierigkeiten sehen Sie und wie können diese gelöst werden? Und vor allem: Kann das Planfeststellungsverfahren zu einem Ausstieg aus dem Projekt führen? Wann und wohin fährt der erste planmäßige Zug im Hunsrück? Gilt im Falle eines Ausstieges oder einer Teilrealisierung weiterhin der Grundsatz „Trassensicherung vor Entwidmung“? Gilt dieser Grundsatz auch für die Strecke "hinter dem Hahn" nach Hermeskeil?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Göttert,

die Reaktivierung der Hunsrückbahn zur Anbindung der Region Hunsrück an das bundesweite Schienennetz als Bestandteil des Rheinland-Pfalz-Taktes 2015 sowie zur Schienenanbindung des Flughafens Hahn ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen den Regierungsparteien. Der Koalitionsausschuss hat dieses Ziel nochmals im Frühjahr 2013 bekräftigt und sich für die Reaktivierung der Strecke ausgesprochen. Derzeit führt das Eisenbahn-Bundesamt die für die beiden Planfeststellungsabschnitte erforderlichen Arbeiten durch. Eine Planfeststellung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn es zu wesentlichen Änderungen gegenüber dem Status-Quo kommt. Bei der Hunsrückbahn betrifft dies nicht nur die neuen zweigleisigen Abschnitte, sondern auch z.B. die Auflassung von Bahnübergängen samt Ersatzmaßnahmen, die technische Sicherung von Bahnübergängen, die Neuanlage von Bahnsteigen, die Aufstellung von Funkmasten für die Leit- und Sicherungstechnik usw. Aufgrund der Vielzahl der Einzelmaßnahmen wurde bereits vor mehreren Jahren gemeinsam mit dem Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde die Entscheidung getroffen, Planfeststellungsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Verfahrensvereinfachung durchzuführen. Das Planfeststellungsverfahren kann nicht zum Ausstieg aus dem Projekt führen. Sofern es Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss geben sollte, kann dies zu zeitlichen Verzögerungen führen. Der Zeitpunkt der Aufnahme der Baumaßnahmen hängt vom Vorliegen rechtskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse ab.
Meinen Standpunkt zum Streckenabschnitt Morbach-Hermeskeil habe ich Ihnen bereits im Februar 2011 ausführlich dargelegt. Hier nochmal in Kurzform: ich stehe zum Erhalt der Bahnstrecke Hermeskeil-Thalfang-Morbach-Büchenbeuren. Das darf aber nicht mit finanziellen Risiken verbunden sein. Die Kommunen entlang der Strecke können ein solches Projekt aus finanziellen Gründen nicht ausschließlich in ihrer Verantwortung stemmen, es bedarf eines Betreibers/Investors. Vor weiteren Nutzungsentscheidungen muss es ein klares wirtschaftliches Konzept geben.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Brück